zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Leben: Mitteilung Auszahlungssumme / Erlebenssumme am Antrag

Leben: Mitteilung Auszahlungssumme / Erlebenssumme am Antrag

14. September 2022

|

2 Min. Lesezeit

|

News-OGH-News

7Ob80/22y

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 9/14/2022

Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Angestellte der Beklagten (Versicherer) auf jenem Durchschlag des Versicherungsantrags, der dem VN ausgehändigt wurde, handschriftlich „Erl.Summe 710.952“ und unmittelbar daneben „1 179,465“ hinzugefügt hat. Unmittelbar darunter stand der Hinweis, dass die Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen beruhten, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt worden seien, weil die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden könnten; solche Angaben seien daher unverbindlich. Nicht festgestellt werden konnte, ob dem VN zugesagt worden wäre, dass ihm für den Fall, dass er das Ende der Laufzeit erlebe, eine zusätzliche „Erlebenssumme“ von 710.952 ATS zustehe, wobei ihm unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gewinnbeteiligung sogar 1.179.465 ATS ausgezahlt werden würden.

Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer habe die im Antrag handschriftlich angeführten Summe nicht als zugesicherte, sondern prognostizierte Beträge verstehen müssen, ist angesichts des eindeutigen schriftlichen Hinweises und der nicht feststellbaren mündlichen Zusage nicht korrekturbedürftig.

Die Zweifelsregel des § 915 ABGB kommt nur zur Anwendung, wenn die erklärte Absicht der Parteien mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB nicht ermittelt werden kann. Kann – wie hier – mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB das Auslangen gefunden werden, liegt der Fall des § 915 2. Halbsatz ABGB (undeutliche Äußerung) nicht vor.

7Ob80/22y
versdb 2022, 56

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

FMA: Asset Management 2. Quartal 2022 – Kursrutsch drückt das Fondsvermögen

FMA: Asset Management 2. Quartal 2022 – Kursrutsch drückt das Fondsvermögen

14.09.22

|

3 Min.

OGH aktuell: Die neusten Entscheidungen

OGH aktuell: Die neusten Entscheidungen

14.09.22

|

9 Min.

AssCompact Trendtage 2022 Programmheft – alle wichtigen Informationen auf einen Blick

AssCompact Trendtage 2022 Programmheft – alle wichtigen Informationen auf einen Blick

14.09.22

|

5 Min.

Rechtsschutz: Dieselabgasmanipulationssoftware – Erfolgsaussichten

Rechtsschutz: Dieselabgasmanipulationssoftware – Erfolgsaussichten

14.09.22

|

2 Min.

Rechtsschutz: Unverzügliche Schadenmeldung nach Ablauf der Nachmeldefrist

Rechtsschutz: Unverzügliche Schadenmeldung nach Ablauf der Nachmeldefrist

14.09.22

|

1 Min.

Sach: Fehlerhafte Angaben über Bauzustand

Sach: Fehlerhafte Angaben über Bauzustand

14.09.22

|

1 Min.

Schäden durch Grundwasser

Schäden durch Grundwasser

14.09.22

|

1 Min.

Sturm – unmittelbare Einwirkung

Sturm – unmittelbare Einwirkung

14.09.22

|

2 Min.

Ablebensversicherung jetzt mit konstanten Beitragsprämien / Advertorial

Ablebensversicherung jetzt mit konstanten Beitragsprämien / Advertorial

14.09.22

|

2 Min.

Der demografische Wandel ist eine Anlagechance

Der demografische Wandel ist eine Anlagechance

13.09.22

|

4 Min.

versdb: Schadenmeldung mit automatisierter Deckungsprüfung geht online

versdb: Schadenmeldung mit automatisierter Deckungsprüfung geht online

13.09.22

|

4 Min.

Der Unfallbegriff in der Unfallversicherung

Der Unfallbegriff in der Unfallversicherung

13.09.22

|

4 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)