zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

IDD Weiterbildung: Dr. Tenschert warnt davor, ausschließlich auf Webinare zu setzen

IDD Weiterbildung: Dr. Tenschert warnt davor, ausschließlich auf Webinare zu setzen

06. Oktober 2020

|

4 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Vor einem generellen Verzicht auf Präsenzschulungen warnt der bekannte Vortragende und Jurist Dr. Helmut Tenschert nach der in der Vorwoche bekannt gewordenen Entscheidung des Wirtschaftsministeriums zur Ausgewogenheit zwischen Präsenzschulungen und vereinfachtem Lernen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10/6/2020

Foto: Dr. Helmut Tenschert

Wie in AssCompact berichtet, hatte sich das Ministerium zwar dem gleichlautenden Vorschlag des Fachverbands der Versicherungsmakler und des Bundesgremiums der Versicherungsagenten angeschlossen, im Corona-Jahr 2020 auf die Ausgewogenheit von Präsenzschulungen und vereinfachtem Lernen verzichten zu können, dies aber an bestimmte Umstände wie das Alter, den Gesundheitszustand und das Angebot an Präsenzveranstaltungen geknüpft.

„Folgt man dem genauen Wortlaut der Information des Ministeriums zum Thema einer gesetzlich formulierten Ausgewogenheit zwischen Präsenzveranstaltungen und Webinaren zur Absolvierung der verpflichtenden Weiterbildung, komme ich zum Ergebnis, dass damit nicht gemeint sein wird, dass die Weiterbildungsverpflichtung alleine und problemlos ausschließlich durch Webinar-Teilnahmen erfüllt werden kann“, so Dr. Helmut Tenschert.

Bei Überprüfung durch die Behörden entsprechende Nachweise erbringen

Vielmehr werde im Falle von Überprüfungen durch die Behörden auch auf subjektive Kriterien abzustellen sein. So etwa könnte es eine Rolle spielen, den Nachweis erbringen zu können, dass man versucht hat an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, die aber dann wegen Corona abgesagt worden sind. „Ein Beispiel wäre die Anmeldung zum AssCompact-Trendtag, der dann aus Pandemie-Gründen nicht stattfinden konnte. Da wäre die Aussendung, dass der Trendtag abgesagt werden musste, ein tauglicher Beweis, dass es entsprechende Bemühungen gegeben hat, der Weiterbildungsverpflichtung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen auf Ausgewogenheit nachzukommen. Oder eben auch Anmeldungen zu anderen Präsenzseminaren, die ebenfalls abgesagt worden sind“, so der Jurist.

„Warnen würde ich davor, sich in Sicherheit zu wiegen, dass durch ausschließlichen Besuch von Webinaren den Anforderungen des Ministeriums ausreichend Genüge getan wird. Da lässt die Textierung einfach auch andere und weitere Pflichten erahnen, die berücksichtigt werden sollten“, so Dr. Tenschert auf Anfrage von AssCompact.

Gesetzliche Rahmenbedingungen beachten

In der aktuellen AssCompact Oktober-Ausgabe zieht Dr. Tenschert, selbst unabhängiger und zertifizierter Bildungsträger für Versicherungsmakler und -agenten, ein erstes Resümee über Erkenntnisse und Erfahrungen der Weiterbildungspflicht und rät den Vermittlerinnen und Vermittlern, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten: „Besonders möchte ich darauf hinweisen, dass Produktschulungen und absatzorientierte Informationen aller Art nicht als Weiterbildung im Sinne des Gesetzes anzusehen sind und dementsprechend auch nicht zu werten sind. Gelegentlich zu vernehmende anderslautende Aussagen sind irreführend und entsprechen nicht den Tatsachen. Achten Sie bei Webinaren darauf, dass bei dieser Form des vereinfachten Lernens eine Lernerfolgskontrolle, meist in Form eines Multipol-Choice-Tests, der online zu beantworten ist, zu erfolgen hat.“

Und Tenschert abschließend: „Natürlich sind wir im Moment und sehr wahrscheinlich auch noch einige Zeit durch die aus pandemischen Gründen erfolgenden Einschränkungen gehandicapt und daher angehalten den Ausbau unseres Wissenstandes auf digitalem Weg vorzunehmen. Ich bin dennoch überzeugt, dass in wieder normalisierten Zeiten Präsenzveranstaltungen vermehrten Zulauf zu verzeichnen haben werden, wenngleich die digitale Wissensvermittlung auch in Zukunft einen gegenüber früheren Jahren entscheidend höheren Anteil aufweisen wird.“

Titelbild: ©Fokussiert – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Wiener Städtische Donau Leasing – Online Berater-Tool / Partnernews

Wiener Städtische Donau Leasing – Online Berater-Tool / Partnernews

06.10.20

|

2 Min.

Allianz-Studie: Wie Covid-19 Schadenszenarien für Unternehmen und Versicherer verändert

Allianz-Studie: Wie Covid-19 Schadenszenarien für Unternehmen und Versicherer verändert

06.10.20

|

5 Min.

TOGETHER CCA: COVID-19 Investitionsprämie für Software

TOGETHER CCA: COVID-19 Investitionsprämie für Software

05.10.20

|

2 Min.

Den KI-Turbo für Versicherungen einschalten

Den KI-Turbo für Versicherungen einschalten

05.10.20

|

4 Min.

D.A.S.: Vorzeitige Veröffentlichung ausgefüllter Wahlzettel von VfGH geduldet

D.A.S.: Vorzeitige Veröffentlichung ausgefüllter Wahlzettel von VfGH geduldet

05.10.20

|

2 Min.

Erfolgreicher Maklerbetrieb: Stellen Sie die richtigen Ansprüche an Ihre Mitarbeiter

Erfolgreicher Maklerbetrieb: Stellen Sie die richtigen Ansprüche an Ihre Mitarbeiter

05.10.20

|

3 Min.

Merkur GreenLife: Neue nachhaltige Geldanlage

Merkur GreenLife: Neue nachhaltige Geldanlage

02.10.20

|

1 Min.

ÖVM kooperiert mit EURIBRON – European Broker Network

ÖVM kooperiert mit EURIBRON – European Broker Network

02.10.20

|

2 Min.

Steirischer Versicherungsmakler-Fachgruppenausschuss einstimmig wiedergewählt

Steirischer Versicherungsmakler-Fachgruppenausschuss einstimmig wiedergewählt

02.10.20

|

1 Min.

Sonja Steßl: „Wir haben die Wiener Städtische auf digitale Beine gestellt“

Sonja Steßl: „Wir haben die Wiener Städtische auf digitale Beine gestellt“

02.10.20

|

3 Min.

COGITANDA: Neuer All-In-One-Anbieter für Cyber-Risiken

COGITANDA: Neuer All-In-One-Anbieter für Cyber-Risiken

01.10.20

|

3 Min.

Comgest: Europa-Aktien mit Airbags gegen Makro-Schocks

Comgest: Europa-Aktien mit Airbags gegen Makro-Schocks

01.10.20

|

3 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)