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FMA: Basisinformationsblatt hilft beim Vergleich von Versicherungsanlageprodukten

FMA: Basisinformationsblatt hilft beim Vergleich von Versicherungsanlageprodukten

26. November 2021

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2 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert Konsumentinnen und Konsumenten in der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsserie „Reden wir über Geld“ darüber, wie sie mit Hilfe des Basisinformationsblatts verschiedene Versicherungsanlageprodukte miteinander vergleichen können.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11/26/2021

Versicherungsanlageprodukte sind Lebensversicherungen, die nicht nur der Absicherung des Todesfalls dienen, sondern auch Chancen und Risiken einer Kapitalanlage enthalten und somit sowohl im Todes-, als auch im Erlebensfall einen Wert für Versicherungsnehmer bieten. Es handelt sich dabei meist um ein Mischprodukt aus Risikoabsicherung und Geldanlage. Beispiele dafür sind neben der klassischen Lebensversicherung die fondsgebundene bzw. die indexgebundene Lebensversicherung.

Versicherungsunternehmen müssen auf ihrer Website für jedes dieser Versicherungsanlageprodukte ein standardisiertes Basisinformationsblatt zur Verfügung stellen. Dieses enthält die wichtigsten Informationen zum Produkt, insbesondere zu Kostentransparenz, Performancedarstellung, Risikoindikator und Sicherungssystem.

Überprüfung der Kostendarstellung und Produktperformance durch FMA

Die FMA hat 2021 hinsichtlich sämtlicher im Verkauf befindlicher Versicherungsanlageprodukte österreichischer Versicherungsunternehmen überprüft, ob bei den auf den Websites verpflichtend zu veröffentlichenden Basisinformationsblättern die Darstellung der Kosten und Performance sowie die Angabe der Risikoindikatoren den gesetzlichen Vorgaben entsprechend und transparent erfolgt. Zusätzlich wurde stichprobenartig überprüft, ob für die Berechnung der Informationen die gesetzlich vorgegebenen Methoden angewendet wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass bei den rund 330 überprüften Basisinformationsblättern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die Überprüfung erfolgte im Rahmen des Aufsichts- und Prüfschwerpunktes „Kollektiver Verbraucherschutz“.

Bild: ©Falko Matte – stock.adobe.com

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