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Finlex: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Managerhaftung & die D&O-Versicherung

Finlex: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Managerhaftung & die D&O-Versicherung

25. März 2022

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7 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat – neben der humanitären Katastrophe – auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Im Fokus steht hierbei ebenfalls die D&O-Versicherung und viele Unternehmen – insbesondere solche mit Russland-Bezug – fragen sich, welchen speziellen Haftungsrisiken sie nun ausgesetzt sind und ob die versicherten Organe weiterhin Versicherungsschutz unter der D&O-Police erwarten können.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 3/25/2022

Erhöhte Haftungsrisiken für Manager

Aufgrund der Ausnahmesituation und der sich stetig ändernden Gegebenheiten sind Vorstände und Geschäftsführer einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Die möglichen Haftungsrisiken sind ebenso vielfältig wie die sich aus der Krise ergebenen Herausforderungen. Unternehmensleiter sind bereits außerhalb von Krisenzeiten Haftungsrisiken ausgesetzt. Begeht ein Manager einen Fehler, haftet er mit seinem Privatvermögen, wenn er bei seiner Entscheidung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat.

„Während einer Krise sind die Anforderungen an Manager besonders hoch. Neben dem normalen Geschäftsbetrieb müssen Unternehmenslenker die aktuelle Unternehmenssituation noch intensiver überwachen als bisher, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewältigen. Aktuell kann das z.B. bedeuten, dass Lieferketten oder Produktionsabläufe angepasst, Kredite rechtzeitig beantragt, mögliche Fördermittel zu prüfen sind, die Cybersicherheit hochgefahren oder etwa, dass ein externer Krisenberater beauftragt werden muss, der das Unternehmen fachlich oder juristisch unterstützt. Zudem ist bei jeglichen Geschäften zu prüfen, ob ein Russland-Bezug besteht und das Geschäft somit ggf. sanktions- oder embargobewehrt ist. Anderenfalls drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder, für die der Unternehmensleiter von seinem Unternehmen persönlich in Regress genommen werden könnte“, so Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Leiter der Schadenabteilung bei Finlex.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der D&O-Versicherung

Angesichts der erhöhten Haftungsrisiken ist es für Manager umso wichtiger, auf einen möglichst umfassenden D&O-Versicherungsschutz zurückgreifen zu können. Die D&O-Versicherung bietet Schutz, indem sie den in Anspruch genommenen Manager unterstützt und der Versicherer zunächst den Sachverhalt und die Haftungsfrage prüft. Unberechtigt erhobene Ansprüche gegen den Manager werden mithilfe von Anwaltskanzleien abgewehrt. Gelingt dies nicht oder ist der Anspruch berechtigt, leistet der D&O-Versicherer den Schadensersatz anstelle des Managers. Besondere Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der D&O-Versicherung sind durch den Krieg in der Ukraine in den allermeisten Fällen indessen nicht zu erwarten.

„D&O-Verträge enthalten in aller Regel keine sog. Kriegsausschlussklausel, so dass keine Diskussion darüber aufkommen dürfte, wie wir sie momentan in der Cyber-Versicherung führen. Wir bei Finlex gehen davon aus, dass sich die Versicherer an ihr Leistungsversprechen halten und auch in Versicherungsfällen mit Bezug zum Krieg in der Ukraine den versicherten Unternehmensleitern im bestehenden Ausmaß beistehen“, Dr. Marcel Straub.

Einschlägig könnte in wenigen Fällen allerdings die sog. Embargoklausel werden, wonach vertragsgemäß Versicherungsschutz nur besteht, solange dem Versicherungsschutz keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Embargos entgegenstehen. Nicht versichert sind demnach Risiken, deren Versicherbarkeit verboten ist. Verboten wurde von der EU momentan z.B. der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland sowie deren Versicherung. Dies kann zur Folge haben, dass ein Manger, der im Zusammenhang mit einem embargobelasteten Geschäft in Anspruch genommen wird, unter Umständen kein Versicherungsschutz gewährt werden darf.

Reduzierung von Kapazitäten, Kündigung von Lokalpolicen und erhöhte Informations-Anforderungen

Zu rechnen ist jedoch damit, dass Versicherer ihre Kapazitäten hinsichtlich (Tochter-)Unternehmen mit Russland-Bezug deutlich reduzieren oder sich komplett aus diesem Segment zurückziehen werden. Bei Internationalen Versicherungsprogrammen größerer Unternehmen haben Versicherer bereits kommuniziert, zukünftig keine lokalen Policen in Russland zum Schutz der Manager vor Ort mehr bereit zu stellen oder dort zu verlängern. Vereinzelt ist zu beobachten, dass Versicherer Lokalpolicen gekündigt haben. Zudem werden Versicherer erhöhte Informationsanforderungen an Unternehmen mit Russland-Bezug stellen, um sich ein genaueres Bild über deren Geschäfts- und somit Haftungsrisiken machen zu können

„Bereits in der Vergangenheit waren Unternehmen mit teils widersprüchlichem Verhalten der Versicherer hinsichtlich der Behandlung sanktionierter Personen, Unternehmen und Institutionen konfrontiert – man denke an Iran oder Kuba. Je nach Anwendungsfall von EU/UK/US-Sanktionslisten kann innerhalb desselben Versicherungsprogramms der Versicherungsschutz der beteiligten Versicherer variieren. Im Schadenfall ist zu beachten, dass auf den Zeitpunkt eines Versicherungsfalls abgestellt werden muss, nicht aber etwa auf den Zeitpunkt der Deckungsbestätigung oder des Versicherungsbeginns. Nach Abschluss des Versicherungsvertrags eintretende Änderungen müssen alleine anhand der Sanktionsklausel betrachtet werden, haben aber keine Auswirkung auf den Fortbestand der Police selbst“, Alexander Stampf, Mitglied der Geschäftsleitung bei Finlex.

Fazit

Aufgrund des Ukraine-Kriegs stehen Unternehmen momentan vor immensen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, und Unternehmensleiter sind hierbei mehr denn je Haftungsrisiken ausgesetzt. Insbesondere ist mit Inanspruchnahmen zu rechnen, wenn Unternehmen aufgrund von Fehlentscheidungen in finanzielle Schieflage geraten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Manager auf ihre D&O-Versicherung verlassen können. Auch wenn Versicherer vereinzelt bereits angekündigt haben, Kapazitäten zu kürzen, ist davon auszugehen, dass sich die Versicherer weiterhin an ihr Leistungsversprechen halten und auch in Versicherungsfällen mit Bezug zum Krieg in der Ukraine oder zu Russland den versicherten Unternehmensleitern zur Seite stehen.

Foto oben v.l.n.r.: Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Leiter der Schadenabteilung bei Finlex und Alexander Stampf, Mitglied der Geschäftsleitung bei Finlex

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