zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der KFZ-Haftpflichtversicherung

07. September 2022

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Die Haftpflichtversicherung einer Versicherungsnehmerin zahlte 10.000 Euro Reparaturkosten, nachdem ein Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin mit deren LKW die Schrankenanlage eines Möbelhauses beschädigte. Die Versicherung forderte über den Regressweg die Rückzahlung der Summe, da die Versicherungsnehmerin den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hat.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 9/7/2022

Die Beklagte schloss bei der Klägerin für einen LKW einen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag ab. Im Februar 2020 beschädigte ein Mitarbeiter der Beklagten mit dem LKW eine Schrankenanlage eines Möbelhauses. Der Unfall wurde von einer Überwachungskamera gefilmt und bereits am nächsten Tag meldete das Möbelhaus den Schaden bei der Versicherung der Beklagten. Die Beklagte selbst meldete den Schaden erst einige Wochen später bei der Versicherung. Die Versicherung bezahlte letztlich knapp 10.000 Euro an Reparaturkosten.

In weiterer Folge forderte die Versicherung im Regressweg die Rückzahlung der Reparaturkosten von der Beklagten. Diese habe den Schaden bewusst und mit Täuschungs- und Verschleierungsvorsatz nicht rechtzeitig gemeldet und schulde daher den Ersatz der Reparaturkosten.

Wie ist die Rechtslage?

Das Erstgericht gab der Klage statt und folgte der Argumentation der Versicherung. Der Kläger erhob dagegen Berufung und stützte sich insbesondere auf § 33 Abs 2 VersVG. Demnach kann sich der Versicherer auf eine Vereinbarung, nach welcher er von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, wenn der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalls nicht genügt wird, nicht berufen, sofern er in anderer Weise vom Eintritt des Versicherungsfalls rechtzeitig Kenntnis erlangt hat.

OGH Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof bestätigte in der nunmehr veröffentlichen Entscheidung 7Ob52/22f vom 25.05.2022 die Rechtsansicht der Beklagten. Es sei zwar unbestritten, dass die verspätete Meldung des Versicherungsfalls geeignet ist, dessen sichere Feststellung sowie die Feststellung des Umfangs der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen zu beeinträchtigen und damit zu vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen des Versicherers führen könne. Dies sei rechtzeitiger Kenntnis vom Schadensfall und somit bei Anwendung des § 33 Abs 2 VersVG aber gerade nicht möglich. Das Klagebegehren wurde daher abgewiesen und schuldet die Beklagte nicht die Reparaturkosten.

Schlussfolgerung

Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann sich somit auch ein Versicherungsnehmer, der die Obliegenheit zur Anzeige des Versicherungsfalls mit Täuschungs- und Verschleierungsvorsatz im Sinn von § 6 Abs 3 VersVG verletzt, auf § 33 Abs 2 VersVG berufen, wenn der Versicherer in anderer Weise vom Eintritt des Versicherungsfalls rechtzeitig Kenntnis erlangt hat. Der Versicherungsnehmer kann in diesen Fällen somit nicht zum Regress verpflichtet werden.“

Von Dr. Roland Weinrauch (Foto), Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte: https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Titelbild: © H_Ko – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

FERI: USA auf direktem Weg zur Autokratie

FERI: USA auf direktem Weg zur Autokratie

07.09.22

|

4 Min.

Wiener Städtische: Jeder Dritte Österreicher hat Interesse an privater Gesundheitsvorsorge

Wiener Städtische: Jeder Dritte Österreicher hat Interesse an privater Gesundheitsvorsorge

07.09.22

|

7 Min.

Wiener Städtische: Start für Wiens höchstes Wohngebäude

Wiener Städtische: Start für Wiens höchstes Wohngebäude

06.09.22

|

3 Min.

Wie Recruiting mit einem externen Personalberater funktioniert

Wie Recruiting mit einem externen Personalberater funktioniert

06.09.22

|

4 Min.

Wasseraustritt aus Dusche – Versicherer leistungsfrei?

Wasseraustritt aus Dusche – Versicherer leistungsfrei?

06.09.22

|

7 Min.

Fidelity International Umfrage: Generationenkonflikt beim nachhaltigen Investieren

Fidelity International Umfrage: Generationenkonflikt beim nachhaltigen Investieren

05.09.22

|

2 Min.

DWS: Zweistellige Inflationsraten sind die Norm in Europa

DWS: Zweistellige Inflationsraten sind die Norm in Europa

05.09.22

|

3 Min.

Nachhaltigkeitspräferenz bei Versicherungsanlageprodukten praktisch umgesetzt

Nachhaltigkeitspräferenz bei Versicherungsanlageprodukten praktisch umgesetzt

05.09.22

|

3 Min.

Morningstar-Analyse: Sind Aktien(-fonds) alternativlos?

Morningstar-Analyse: Sind Aktien(-fonds) alternativlos?

02.09.22

|

4 Min.

Steirische Versicherungsmakler: Unwetter – Wann zahlt die Versicherung?

Steirische Versicherungsmakler: Unwetter – Wann zahlt die Versicherung?

02.09.22

|

5 Min.

Gute Nachrichten aus Rust: IDD Revision wird wohl verschoben

Gute Nachrichten aus Rust: IDD Revision wird wohl verschoben

02.09.22

|

3 Min.

Trendtag Top-Thema: Erkrankung, Unfall, Tod im Ausland – Ein oft unterschätztes Risiko

Trendtag Top-Thema: Erkrankung, Unfall, Tod im Ausland – Ein oft unterschätztes Risiko

01.09.22

|

8 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)