Was passiert, wenn der Versicherer nachträglich regressiert? Die zweite Sendung der AssCompact LiveTV-Serie „Weinrauch schafft Klarheit – Rechtssicherheit für Makler & Versicherer“ am 15. Mai 2025 beleuchtet ein oft unterschätztes Thema: Versicherungsregress und Haftpflichtdeckung. Mag. Patrick Huttmann erklärt, welche Regressrisiken für Kunden bestehen und wie Makler mit der passenden Beratung Sicherheit schaffen. Jetzt anmelden und eine unabhängige IDD-Weiterbildungsstunde sichern!
Vom 13. bis 22. Mai 2025 bringt die AssCompact LiveTV-Serie „Weinrauch schafft Klarheit – Rechtssicherheit für Makler & Versicherer“ fundiertes juristisches Fachwissen direkt auf den Bildschirm. In vier thematisch eigenständigen Sendungen vermitteln RA Dr. Roland Weinrauch und Mag. Patrick Huttmann praxisnahe Einblicke zu rechtlichen Herausforderungen, die Makler in der Schadenabwicklung besonders fordern – etwa bei Deckung, Regress, grober Fahrlässigkeit und Leistungsabwicklung.
Schadenabwicklung und Versicherungsregress: Rettungsanker Haftpflichtdeckung
Die zweite Sendung findet am 15. Mai 2025 statt und widmet sich einem ebenso praxisnahen wie haftungsrelevanten Thema: „Schadenabwicklung und Versicherungsregress: Rettungsanker Haftpflichtdeckung“. Mag. Patrick Huttmann, Jurist und Fachvortragender, zeigt in seinem Vortrag auf, wie es zu Regressforderungen kommt, wann Versicherer Rückgriff auf den Kunden nehmen und warum dies oft überraschend geschieht. Anhand konkreter Fallbeispiele erklärt er, welche Rolle die Haftpflichtdeckung im Regressfall spielt – und wie Makler durch vorausschauende Beratung existenzielle Risiken ihrer Kunden abfedern können.
Versicherungsnehmer, die glauben, mit der Schadenregulierung sei alles erledigt, sehen sich häufig plötzlich mit Forderungen konfrontiert – etwa, weil ein Dritter durch das Verhalten des Kunden geschädigt wurde oder der Versicherer in Vorleistung getreten ist. Für Makler heißt das: Regressrisiken müssen aktiv angesprochen und abgesichert werden.
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Ziel des Vortrags ist es, Vermittler in ihrer Haftungsprävention zu stärken. Wer typische Regress-Szenarien kennt, kann seine Kunden gezielter beraten – und sich selbst vor Vorwürfen schützen, im Vorfeld nicht ausreichend informiert zu haben.
Der zweite Teil der Serie vermittelt juristisches Know-how auf Augenhöhe. Die Teilnahme bringt 1 unabhängige IDD-Weiterbildungsstunde im Modul 1, die Sendung beginnt um 11:00 Uhr und dauert 60 Minuten. Über die integrierte Chatfunktion können Fragen an den Vortragenden gestellt werden.
Die Teilnahmegebühr beträgt 65 Euro zzgl. MwSt. – mit attraktiven Rabatten bei Buchung mehrerer Sendungen.
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