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VVO appelliert an Regierung, die Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff zu nehmen

VVO appelliert an Regierung, die Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff zu nehmen

14. Oktober 2021

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6 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Die Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge bleibt auch nach dem Wechsel in der Bundesregierung oberste Priorität. Der vom österreichischen Versicherungsverband VVO vorgelegte 4 Punkte-Plan bietet die Chance auf eine nachhaltige Absicherung.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10/14/2021

Die Corona-Krise hat ihre wirtschaftlichen Spuren hinterlassen, wodurch sich in den kommenden Jahren der budgetäre Spielraum weiter einengen wird. Gleichzeitig steigen die Kosten aufgrund des demographischen Wandels für Pensionen, Pflege und Gesundheit. Als Ergänzung zum staatlichen Sozialsystem wird die Notwendigkeit privater Versicherungen vor diesem Hintergrund künftig noch stärker zunehmen. Denn die private Versicherungswirtschaft kann mit ihren Lösungen sowohl den Menschen finanzielle Sicherheit geben als auch die öffentlichen Haushalte in einer sich mehr und mehr zuspitzenden Situation entlasten.

„Österreich benötigt angesichts dieser Ausgangslage dringender denn je eine starke und stabile zweite und dritte Säule in der Altersvorsorge, sofern es uns allen wichtig ist, dass künftige Pensionistinnen und Pensionisten einen finanziell abgesicherten Lebensabend verbringen können. Die neue Regierung tut gut daran, die Förderung privater und betrieblicher Vorsorge rasch in Angriff zu nehmen“, sagt Mag. Robert Lasshofer, Präsident des VVO.

Der VVO hat folgende vier Forderungen zur Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge an die Regierung gestellt:

1. Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung von 4 auf 2%

Die Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung ist notwendig, da Versicherungsnehmer durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 Prozent unverhältnismäßig stärker belastet werden, als wenn die Erträge mit einer KESt besteuert werden würden. Nachdem die Prämieneinnahmen in der Lebensversicherung aufgrund der seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen deutlich rückläufig sind und damit automatisch auch das Versicherungssteueraufkommen zurückgeht, könnte ein aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder ansteigendes Prämienvolumen sowohl den Kapitalmarkt fördern als auch einen Teil des Steuereinnahmenausfalls wettmachen. Die Fristen in § 6 Abs. 1 Z 1a

Versicherungssteuergesetz sollten analog zu einer allfälligen, im Regierungsprogramm angekündigten, noch zu erarbeitenden Behaltefrist für eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne angepasst werden.

2. Steuerfreiheit für Lebensversicherungen mit nachhaltiger Veranlagung:

In Hinblick auf einen generellen Lenkungseffekt in Richtung einer nachhaltigen Veranlagung sollten auch Lebensversicherungen mit ökologischer und ethischer Ausrichtung – analog zur im Regierungsprogramm vorgeschlagenen KESt-Freiheit für nachhaltige Wertpapier- und Fondsprodukte – ebenfalls steuerfrei sein.

3. Reform der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge:

Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) ist in Österreich das einzige, staatlich geförderte, private Altersvorsorgeprodukt. Um auch in Zukunft den Bedarf nach einem geförderten Vorsorgeprodukt, in Ergänzung zur staatlichen Pension, langfristig und erfolgreich decken zu können, ist eine Reform der PZV erforderlich:

  • Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften: Gerade bei einem langfristigen Pensionsprodukt müssen die Veranlagungsvorschriften zukunftsgerecht gestaltet sein, damit die Attraktivität des Produkts für den Kunden langfristig gesichert ist. Es sollte daher eine Wahlmöglichkeit über das Ausmaß der Garantie (z.B. 70 Prozent der Prämiensumme) bzw. über die Höhe der Aktienquote geben. Darüber hinaus könnte ein gewisser Anteil nachhaltig veranlagt werden.
  • Umfassendes Fördermodell: Das Fördermodell für die PZV sollte die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Beiträge und/oder eine Erhöhung der staatlichen Prämie vorsehen. Die bestehende Steuerfreiheit des Produkts sollte beibehalten werden. Lebenslange Rentenleistungen und die Einhaltung einer Mindestbindefrist müssen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die steuerliche Förderung für ein Altersvorsorgeprodukt sein. Ein vorzeitiger Ausstieg sollte möglich sein, aber steuerlich sanktioniert werden (z.B. Nachversteuerung).
  • Die PZV sollte auf freiwilliger Basis mit biometrischen Bausteinen, wie zum Beispiel einer privaten Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, erweitert werden können. So kann u.a. ein Beitrag für eine zukunftsorientierte Lösung der so wichtigen Pflegevorsorge geleistet werden.
4. Förderung der betrieblichen Altersvorsorge:
  • Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG: Mit der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG gibt es in Österreich ein einfaches Instrument der betrieblichen Vorsorge, das es Unternehmen ermöglicht, mit bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung einzuzahlen. Die Höhe des Freibetrags ist seit 1975 unverändert. Wir schlagen daher eine Valorisierung des Freibetrags auf 1.200 Euro pro Jahr vor.
  • Schaffung eines Level-Playing-Fields mit Pensionskassen: Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt. Im Sinne eines Level-Playing-Fields sollte der im Regierungsprogramm vorgeschlagene General-Pensionskassenvertrag daher auch auf die BKV ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, dass auch andere Deckungsstockabteilungen für die BKV geöffnet werden.

„Wir sind von der immensen Bedeutung einer raschen und vor allem zukunftsorientierten Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge zutiefst überzeugt und werden unsere dahingehenden Forderungen unbeirrt vorantreiben! Schließlich stehen wir dabei in der Verantwortung aller Österreicherinnen und Österreicher sowie unseres gesamten Wirtschaftsstandortes“, so Lasshofer.

Foto oben: Mag. Robert Lasshofer, Präsident des VVO

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