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Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

14. Oktober 2021

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Geht man einmal von einem durchschnittlichen Schulkind aus, sollte dieses jung und gesund sein. Somit ist die Wahrscheinlichkeit eher als gering anzusehen, bereits im Schulalter berufsunfähig zu werden. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler mag deshalb für uns Vermittler im ersten Moment als nicht zielführend erscheinen. Außerdem haben Schüler ja auch kein Arbeitseinkommen…

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10/14/2021

Von Mag. Erwin Weintraud, ÖVM-Vorstand (Foto)

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Schulunfähigkeit als gering anzusehen. Einem betroffenen Kind hilft diese Statistik jedoch nicht. Auch Jugendliche können krank werden oder einen Unfall erleiden. Bereits überstandene Vorerkrankungen führen später zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Risikobehaftete Hobbys, aber auch der Berufswunsch des Schülers können zu Problemen bei der Annahme führen. Zu denken ist hier an körperlich anstrengende oder aber auch psychisch fordernde Berufe. Auch Gymnasiasten, die nach der Matura ein Lehramts-, Sportstudium oder eine künstlerische Laufbahn einschlagen möchten, werden es schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu leistbaren Prämien zu erhalten.

Wo liegen die Unterschiede bei den Anbietern?

Obwohl Schüler im klassischen Sinne noch keinen Beruf ausüben, ist es vorteilhaft, wenn die Tätigkeit „Schüler“ als Beruf in den Bedingungen festgehalten wird. Das trifft übrigens auch für Studenten, Lehrlinge und Hausfrauen/Hausmänner zu.

In der Leistungsprüfung geht es dann um die konkrete Schülertätigkeit – also den jeweiligen Schulzweig mit der entsprechenden Unterrichts-, Hausaufgaben- und Lernzeit. Somit kann ein Gymnasiast nicht auf eine Mittelschule verwiesen werden.

Anders sieht es aus, wenn lediglich die „allgemeine“ Schulunfähigkeit versichert ist. Schultätigkeit wird hier nicht als Beruf angesehen. Es wird darauf abgestellt, dass der Schüler nicht mehr in der Lage ist, am Unterricht an einer Schule ohne spezielle Förderung teilzunehmen. Somit könnte ein Gymnasiast abstrakt innerhalb des Berufsbildes „Schüler“ auf die Mittelschule verwiesen werden. Sollte nur mehr der Besuch einer Sonderschule möglich sein, wäre die Leistungspflicht – aufgrund des Hinweises auf Schulen mit spezieller Förderung – gegeben.

Wie schaut es nun nach der Beendigung der schulischen Ausbildung aus?

Eine gute Absicherung für Schüler darf keine Pflicht zur Nachmeldung einer beruflichen Veränderung enthalten. Der reine Verzicht auf erneute Gesundheitsfragen ist nicht ausreichend. Nur so ist garantiert, dass der Beitrag nach einem Berufswechsel (also vom Beruf „Schüler“ in Richtung Beginn der ersten beruflichen Ausbildung oder auch Tätigkeit) unverändert bleibt. Anderenfalls kommt es zu einer neuen Risikoeinstufung aufgrund der ausgeübten Tätigkeit oder gewählten Studienrichtung. Aber auch das zukünftige Freizeitverhalten kann eine erhebliche Auswirkung auf die zukünftige Prämienhöhe haben.

Ein weiterer Tipp: Achten Sie auf die Nachversicherungsgarantien!

Diese ermöglichen die Anpassung des Versicherungsschutzes an die individuelle Lebenssituation der versicherten Person. Auch hier gilt: Blicken Sie in die Bedingungen!

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Oktober-Ausgabe!

Titelbild: © Kzenon – stock.adobe.com

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