zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Taxen in der Betriebsunterbrechungsversicherung: Wer muss was beweisen?

Taxen in der Betriebsunterbrechungsversicherung: Wer muss was beweisen?

31. Januar 2022

|

4 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird häufig eine fixe Taxe als Ersatzleistung im Versicherungsvertrag festgelegt. Diese Taxe reduziert auch die Auskunfts- und Belegpflicht des Versicherungsnehmers. Ist die Taxe zu hoch, muss dies der Versicherer beweisen (OGH 7 Ob 192/21t, versdb 2022, 6).

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 1/31/2022

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Sachversicherung, bei der der Betrieb, nicht die Person des Betriebsinhabers versichert ist. Bei einer Sachversicherung ist regelmäßig der Wert der Sache (= Betrieb bzw. Erlösverlust) der Versicherungswert (§ 52 VersVG). Dieser kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls hat, es sei denn, dass sie den wirklichen Versicherungswert in diesem Zeitpunkt erheblich übersteigt (§ 57 VersVG). Damit wird eine Ausnahme vom versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbot normiert, wonach der Versicherer nicht verpflichtet ist, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen (§ 55 VersVG).

Zweck: Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers

Der Zweck der Vereinbarung einer Taxe liegt in einer Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers. Ohne Vereinbarung einer Taxe muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall nämlich beweisen, wie hoch der Versicherungswert tatsächlich war, weil sich danach die Ersatzleistung des Versicherers bemisst (Schauer in Fenyves/Perner/Riedler § 57 Rz 1)

Taxe höher als Ersatzwert: Beweislast trifft den Versicherer

Die Vereinbarung einer solchen Taxe erübrigt die Feststellung der Höhe des vom Versicherer zu leistenden Ersatzes. Der Versicherungsnehmer hat bei Vorliegen einer Taxvereinbarung nicht die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens darzutun. Vielmehr ist von der Richtigkeit der vereinbarten Taxe auszugehen. Diese Durchbrechung des Bereicherungsverbots hat aber insofern eine Schranke, als sich der Versicherer darauf berufen kann, dass zur Zeit des Versicherungsfalls die Taxe den Ersatzwert erheblich übersteigt. Insofern trifft den Versicherer die Beweislast.

Anfechtung: Taxe muss mehr als 10% des Ersatzwertes übersteigen

Die Auskunft- und Belegpflichten eines Versicherungsnehmers bestehen insoweit nicht, als sie den Zweck verfolgen, den Versicherer über den Ersatzwert zu informieren; denn insoweit ist nach der getroffenen Taxvereinbarung eine Unterrichtung des Versicherers nicht erforderlich. Ficht der Versicherer aber die Taxe an, leben die beiden Obliegenheiten wieder voll auf. Zunächst ist daher von der Richtigkeit der getroffenen Taxvereinbarung auszugehen. Für die Anfechtung der Taxe reicht es aus, wenn der Versicherer behauptet, dass die Taxe den tatsächlichen Schaden erheblich, nämlich um mehr als 10%, übersteigt. Durch die Vereinbarung einer Taxe wird der Wert des versicherten Interesses nämlich grundsätzlich für beide Teile bindend festgelegt, sodass der Versicherungsnehmer von seiner Beweislast entbunden wird. Hat der Versicherer keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Überschreitung des wirklichen Versicherungswerts, soll er gerade nicht „ins Blaue hinein“ eine gegenteilige Behauptung aufstellen.

Autor: Ewald Maitz, MLS (Foto) – www.knowhow-versicherung.at
versdb – Datenbank www.versdb.at
versdb – Zeitschrift: www.versdb.at/print

Titelbild: ©Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Volksanwaltschaft unterzeichnet Kooperation mit Versicherungswirtschaft

Volksanwaltschaft unterzeichnet Kooperation mit Versicherungswirtschaft

31.01.22

|

4 Min.

VAV-Unfallversicherung künftig ohne Gesundheitsfragen

VAV-Unfallversicherung künftig ohne Gesundheitsfragen

31.01.22

|

2 Min.

DONAU Versicherung startet zwei neue Vorsorge-Angebote

DONAU Versicherung startet zwei neue Vorsorge-Angebote

31.01.22

|

2 Min.

Helvetia Österreich als „Top Employer“ ausgezeichnet

Helvetia Österreich als „Top Employer“ ausgezeichnet

31.01.22

|

2 Min.

R+V: Operationskostenversicherung für Pferde weiter optimiert

R+V: Operationskostenversicherung für Pferde weiter optimiert

28.01.22

|

3 Min.

VIG: Netzwerk, Plattform und länderübergreifendes „Best practice“-System

VIG: Netzwerk, Plattform und länderübergreifendes „Best practice“-System

28.01.22

|

6 Min.

Climate Change & The Insurance Industry: CEO Talk mit Umweltministerin Leonore Gwessler

Climate Change & The Insurance Industry: CEO Talk mit Umweltministerin Leonore Gwessler

28.01.22

|

3 Min.

UNI for Life: ÖVM-Rabatt für „Versicherungswirtschaft MBA Insurance“

UNI for Life: ÖVM-Rabatt für „Versicherungswirtschaft MBA Insurance“

28.01.22

|

1 Min.

Entdecke deine Superkräfte. Mit wefox. / Advertorial

Entdecke deine Superkräfte. Mit wefox. / Advertorial

28.01.22

|

1 Min.

Wiederherstellungsklausel in der Feuerversicherung

Wiederherstellungsklausel in der Feuerversicherung

27.01.22

|

4 Min.

Generali-Umfrage: Österreicher sehen sich bei Nachhaltigkeit in der Pflicht

Generali-Umfrage: Österreicher sehen sich bei Nachhaltigkeit in der Pflicht

27.01.22

|

3 Min.

Merkur Versicherung hat 100 neue MitarbeiterInnen eingestellt

Merkur Versicherung hat 100 neue MitarbeiterInnen eingestellt

27.01.22

|

1 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)