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Trendtag-Thema: „Warum die Sozialversicherung so wichtig für die Versicherungsbranche ist“

(Bild: ©thodonal - stock.adobe.com)

Trendtag-Thema: „Warum die Sozialversicherung so wichtig für die Versicherungsbranche ist“

05. September 2023

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8 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Alter, Tod, geminderte Arbeitsfähigkeit: Diese durchwegs negativ konnotierten Begriffe bilden die Grundlage für Lösungen der privaten Versicherungswirtschaft. Die Basisaufgaben der Absicherung dieser „Unbilden des Lebens“ erledigt, mehr oder weniger, das gesetzliche Sozialversicherungssystem. Produkte der Versicherungswirtschaft können jedoch eine sinnvolle Funktion übernehmen. Deshalb, und ebenso im Lichte der Beratungs- und Weiterbildungsregelungen der IDD, ist das Thema „Sozialversicherung“ für Markus Reindl, MBA MSc MA, Vortragender beim AssCompact Trendtag 2023, essenziell für die Versicherungsbranche.

Artikel von:

Markus Reindl, MBA MSc MA

Markus Reindl, MBA MSc MA

marCKus bAV-Consulting GmbH

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Viele Gesetze regeln die Sozialversicherung in Österreich

Wohl als zentrales Gesetz darf das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bezeichnet werden. Es richtet sich in erster Linie an Angestellte und Arbeiter. Doch sind ebenso maßgeblich das GSVG (Selbständige), BSVG (Landwirtschaft) sowie das FSVG (Freiberufler). Beamte unterliegen einer eigenen Norm, womit wir uns fortan aber nicht näher beschäftigen werden. Abgewickelt wird die Sozialversicherung von fünf Sozialversicherungsträgern, das sind die PVA, die ÖGK, die AUVA (jeweils Angestellte und Arbeiter), die SVS (Selbständige, Landwirte) sowie die BVAEB (öffentlich Bedienstete).

Neben den drei Hauptsparten der Sozialversicherung (SV), nämlich der Pensions-, der Kranken- und der Unfallversicherung, wurde das Spektrum der SV im Laufe der Zeit aber noch erweitert: Wir kennen auch das Kinderbetreuungsgeld, das Arbeitslosengeld und, als noch verhältnismäßig junge Leistung, das Pflegegeld.

Die drei Hauptsparten der SV und ihre Versicherungsfälle

Das gesetzliche System definiert je nach Sparte der SV unterschiedliche leistungsauslösende Ereignisse, welche wiederum zu unterschiedlichen Leistungen führen können.

  • Unfallversicherung (zwei Versicherungsfälle)
  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit

Als Hauptleistung muss in der Unfallversicherung als Geldleistung die Unfallrente betrachtet werden. Sie kennt aber beispielsweise auch Sachleistungen wie Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und als untergeordnete Geldleistungen das Tag-, Familien- und Versehrtengeld.

Krankenversicherung (drei Versicherungsfälle)

  1. Krankheit
  2. Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankengeld)
  3. Mutterschaft

Die Krankenversicherung definiert sich in erster Linie über Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, Anstaltspflege usw. Als Geldleistung kennt sie das Krankengeld oder Wochengeld für Mütter – dies jedoch grundsätzlich nur für Versicherte im Bereich des ASVG.

Pensionsversicherung (drei Versicherungsfälle)

Komplexer verhält es sich bei der Pensionsversicherung. Diese für die Existenzvorsorge im Alter, aber auch bei geminderter Arbeitsfähigkeit, so elementare Sparte kennt für jeden Versicherungsfall verschiedene Ausprägungen in Form unterschiedlicher Pensionsarten. Je nach Pensionsart kann der Eintritt des Versicherungsfalles andere gesetzliche Voraussetzungen erfordern.

Der Unterschied der drei Ausprägungen beim Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit liegt in erster Linie darin, inwieweit Verweisbarkeit auf andere Berufe vorliegt (bestehender versus fehlender Berufsschutz).

Wo wird in aller Regel eine Zusatzvorsorge sinnvoll/erforderlich sein?

Sonderklasse, Wahlarzt usw. können in der Krankenversicherung für gewisse Kunden von Interesse sein. Das wesentlichere Erfordernis sehe ich jedoch in den Bereichen der Altersvorsorge und Vorsorge bei geminderter Arbeitsfähigkeit infolge gesundheitlicher Einschränkungen.

Altersvorsorge

Diesen „Dauerbrenner“ muss man an dieser Stelle nicht näher erwähnen. Nur so viel: Es muss uns allen bewusst sein, dass wir, auch nach der aktuellen Rechtslage, in aller Regel zusätzlichen Kapitalaufbau für die Zeit nach dem Berufsleben benötigen werden. Bei Personen bei denen dies möglich ist (insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH`s), kann dies auch sehr gut über eine bAV-Lösung erfolgen, ansonsten über andere Produkte der privaten Vorsorge. Ebenso erwähnenswert, wenn auch mit Einschränkungen, ist hier die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Verminderte Arbeitsfähigkeit

Die gesetzliche Unfallversicherung schließt Leistungen grundsätzlich aus, wenn diese auf die private Sphäre zurückzuführen sind (beispielsweise Freizeitunfall). Ebenso ist die Leistung der gesetzlichen Pensionsversicherung im Rahmen der Berufs-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension (auch: Umschulungs- und Rehabilitationsgeld) als durchaus überschaubar zu bezeichnen. Genau hier kann eine private Vorsorge Lücken effektiv schließen oder zumindest verkleinern.

Als besonders gefährdet erscheint mir die Zielgruppe der GSVG-versicherten Selbständigen. Diese haben aus der Pflichtversicherung

  • keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
  • Leistungen aus der Unfallversicherung ausgehend von eher niedrigem Niveau
  • spürbar höhere Voraussetzungen, um eine Leistung aus dem Titel der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitspension zu erhalten

Markus Reindl beim AssCompact Trendtag 2023 powered by Continentale

Markus Reindl, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für betriebliches Vorsorgewesen (88.04), Lebensversicherung (88.05) und Pensionsversicherung (88.08), gibt in seinem Vortrag zum Thema „Sozialversicherung“ am 5. Oktober beim AssCompact Trendtag einen Überblick auf Leistungen aus der Sozialversicherung bei geminderter Arbeitsfähigkeit inkl. Beispiele aus der Praxis.

Trendtag-Thema: „Warum die Sozialversicherung so wichtig für die Versicherungsbranche ist“

Josef Seyr, Geschäftsführer Continentale Assekuranz Service GmbH

Der Vortrag wird unterstützt von der Continentale Assekuranz Service GmbH. Für Geschäftsführer Josef Seyr ist eine private Absicherung der Arbeitskraft unerlässlich: „Hierfür bietet die Continentale seit vielen Jahren zuverlässige und zugleich innovative Lösungen an. Die Grundlagen der Sozialversicherung genau zu kennen, ist für uns als Versicherer wesentlich. Aber auch für die Vermittler als kompetente Problemlöser des Kunden ist ein solches Basiswissen wichtig.“

Die größte Herausforderung bei diesem Thema sei laut Seyr, den Kunden deutlich zu machen, dass die staatliche Versorgung im Falle der Erwerbsunfähigkeit einfach nicht ausreicht, um ein Leben in Würde und mit guter Versorgung zu finanzieren. "Anhand des niedrigen Absicherungsniveaus der gesetzlichen Sozialversicherung lässt sich am besten zeigen, wie wichtig eine ergänzende private Vorsorge ist. Das ist eine Hürde im Vertrieb, die man am besten nehmen kann, wenn man sachlich fundiert argumentieren kann. Mit dem fachkundigen Vortrag von Markus Reindl erhalten die Besucher des AssCompact Trendtags viele wichtige Hintergrundinformationen – das ist uns ein großes Anliegen.“

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Trendtag-Thema: „Warum die Sozialversicherung so wichtig für die Versicherungsbranche ist“

Der AssCompact Trendtag findet heuer am Donnerstag, 05. Oktober im Eventhotel Pyramide Wien/Vösendorf statt. Der Branchenevent steht heuer unter dem Motto „Sicherheit in herausfordernden Zeiten – neue Risken erfordern innovative Konzepte“ und bietet ein ausgeprägtes Vortragsprogramm mit Top-Referenten und jeder Menge IDD-Weiterbildungsstunden.

Melden Sie sich jetzt am besten gleich zum Branchenevent des Jahres an! Die Teilnahme am AssCompact Trendtag ist für VermittlerInnen und Aussteller kostenfrei.

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