zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Selbstmord

Selbstmord

02. April 2024

|

2 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob35/24h

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die Versicherte hat sich in gebückter oder zusammengekauerter Haltung bei Dämmerung/Dunkelheit genau in der Mitte der Bahngleise aufgehalten. Sie hat bei Herannahen des Zuges keinerlei Anstalten gemacht, den Gefahrenbereich zu verlassen. Es gibt an dieser Stelle keinen Bahnübergang oder (Spazier-)Weg, der über die Gleise führt und es befinde sich auch in der Nähe kein solcher Übergang, wohl aber eine Unterführung. Die Stelle kann vom nördlich gelegenen Parkplatz aus, wo die Versicherte ihr Fahrzeug abgestellt hatte, relativ leicht erreicht werden, wobei auch kein Spazierweg unmittelbar an dieser Stelle vorbeiführt, sodass die Wahrscheinlichkeit, auf den Gleisen überrascht zu werden, gering ist. Es ist zwar prinzipiell möglich, auch vom Süden her auf die Gleise zu gelangen, jedoch würde dies kein vernünftiger Mensch als Abkürzung zum Parkplatz wählen, da in wenigen hundert Metern Entfernung eine Unterführung vorhanden ist und demgegenüber der Weg zu den Gleisen durch Dickicht führt, beschwerlich und unwegsam ist. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass jemand dennoch diese „Abkürzung“ nimmt, es ist aber äußerst unwahrscheinlich. Selbst vor dem Hintergrund, dass die psychische Verfassung der Versicherten nicht habe festgestellt werden können und sie keinen Abschiedsbrief hinterlassen hat, gibt es klare Beweisergebnisse, die für einen Suizid sprechen, wohingegen die Annahme eines Unfalls deutlich unwahrscheinlicher ist. Soweit der Kläger argumentiert, dass nach § 181 VersVG der seine Leistungsfreiheit grundsätzlich in Anspruch nehmende Versicherer den Ausschlussgrund zu beweisen hat, übersieht er, dass Art 6 AUVB keinen Ausschluss, sondern eine primäre Risikoumschreibung enthält. Es liegt keine Unfreiwilligkeit vor. Der Versicherer ist leistungsfrei.

versdb 2024, 15
Unfallversicherung
7Ob35/24h

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

VAV präsentiert neuen Solar-Tarif

VAV präsentiert neuen Solar-Tarif

02.04.24

|

2 Min.

Verband der Akademischen Versicherungskaufleute wählt neuen Präsidenten

Verband der Akademischen Versicherungskaufleute wählt neuen Präsidenten

02.04.24

|

1 Min.

Bauherrenklausel: Rechtsstreit um Deckung bei Bauvorhabenfinanzierung

Bauherrenklausel: Rechtsstreit um Deckung bei Bauvorhabenfinanzierung

02.04.24

|

4 Min.

Übergang Versicherungsschutz auf neues Mietverhältnis

Übergang Versicherungsschutz auf neues Mietverhältnis

02.04.24

|

2 Min.

Höchstentschädigung für optische Schäden

Höchstentschädigung für optische Schäden

02.04.24

|

1 Min.

Abzug Mitwirkung bei erweitertem Unfallbegriff / Unfallfiktion

Abzug Mitwirkung bei erweitertem Unfallbegriff / Unfallfiktion

02.04.24

|

1 Min.

Fondspolizze vs. Fondsdepot: Wo liegen die Vorteile?

Fondspolizze vs. Fondsdepot: Wo liegen die Vorteile?

02.04.24

|

2 Min.

Spezialversicherer im Fokus: Manager-Rechtsschutz - das Leben eines Managers voller Risiken

Spezialversicherer im Fokus: Manager-Rechtsschutz - das Leben eines Managers voller Risiken

02.04.24

|

4 Min.

Ablebensversicherung: Ab sofort mit höheren Summengrenzen

Ablebensversicherung: Ab sofort mit höheren Summengrenzen

02.04.24

|

2 Min.

Jungmakler: Wir sind immer auf der Suche nach neuen, interessanten Partnerschaften

Jungmakler: Wir sind immer auf der Suche nach neuen, interessanten Partnerschaften

01.04.24

|

2 Min.

Smile Versicherung präsentiert neue App mit integriertem Drive Coach

Smile Versicherung präsentiert neue App mit integriertem Drive Coach

29.03.24

|

2 Min.

Swiss Re Institute: 108 Mrd. US-Dollar versicherte Schäden im Jahr 2023

Swiss Re Institute: 108 Mrd. US-Dollar versicherte Schäden im Jahr 2023

29.03.24

|

6 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)