zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Selbstmord

Selbstmord

02. April 2024

|

2 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob35/24h

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die Versicherte hat sich in gebückter oder zusammengekauerter Haltung bei Dämmerung/Dunkelheit genau in der Mitte der Bahngleise aufgehalten. Sie hat bei Herannahen des Zuges keinerlei Anstalten gemacht, den Gefahrenbereich zu verlassen. Es gibt an dieser Stelle keinen Bahnübergang oder (Spazier-)Weg, der über die Gleise führt und es befinde sich auch in der Nähe kein solcher Übergang, wohl aber eine Unterführung. Die Stelle kann vom nördlich gelegenen Parkplatz aus, wo die Versicherte ihr Fahrzeug abgestellt hatte, relativ leicht erreicht werden, wobei auch kein Spazierweg unmittelbar an dieser Stelle vorbeiführt, sodass die Wahrscheinlichkeit, auf den Gleisen überrascht zu werden, gering ist. Es ist zwar prinzipiell möglich, auch vom Süden her auf die Gleise zu gelangen, jedoch würde dies kein vernünftiger Mensch als Abkürzung zum Parkplatz wählen, da in wenigen hundert Metern Entfernung eine Unterführung vorhanden ist und demgegenüber der Weg zu den Gleisen durch Dickicht führt, beschwerlich und unwegsam ist. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass jemand dennoch diese „Abkürzung“ nimmt, es ist aber äußerst unwahrscheinlich. Selbst vor dem Hintergrund, dass die psychische Verfassung der Versicherten nicht habe festgestellt werden können und sie keinen Abschiedsbrief hinterlassen hat, gibt es klare Beweisergebnisse, die für einen Suizid sprechen, wohingegen die Annahme eines Unfalls deutlich unwahrscheinlicher ist. Soweit der Kläger argumentiert, dass nach § 181 VersVG der seine Leistungsfreiheit grundsätzlich in Anspruch nehmende Versicherer den Ausschlussgrund zu beweisen hat, übersieht er, dass Art 6 AUVB keinen Ausschluss, sondern eine primäre Risikoumschreibung enthält. Es liegt keine Unfreiwilligkeit vor. Der Versicherer ist leistungsfrei.

versdb 2024, 15
Unfallversicherung
7Ob35/24h

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)