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Höchstentschädigung für optische Schäden

Höchstentschädigung für optische Schäden

02. April 2024

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob8/24p

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Klausel im Versicherungsvertrag:
„12K – Optische Schäden bis 10.000 Euro
In Erweiterung der AStB werden nachweislich entstandene optische Schäden durch Hagel an Gebäudebestandteilen (ausgenommen Dachrinnen und Fallrohre aller Art) bis 10.000 Euro auf 'Erstes Risiko' ersetzt, sofern eine Wiederherstellung erfolgt. Für Blech- und Kupferdächer beträgt die Höchstentschädigung 5.000 Euro auf 'Erstes Risiko'.“


Der Wortlaut der Bestimmung ist nach Ansicht des OGH eindeutig dahin zu verstehen, dass auch der Ersatz von optischen Schäden an Blech- und Kupferdächern eine vorherige Wiederherstellung erfordert, wobei abweichend zu Satz 1 lediglich die Höchstentschädigungssumme auf 5.000 Euro begrenzt wird.

versdb 2024, 18
Sturm
7Ob8/24p




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