7Ob3/24b
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Der VN spürte am Weg zu seinem Auto plötzlich einen Stich in der linken Wade und nahm zeitgleich deutlich ein „Schnalzgeräusch“ wahr. Das war auf einen Riss der Peroneussehne im Bereich des linken oberen Sprunggelenkes zurückzuführen. Dieser wurde zu 100% durch die chronisch-degenerativen Veränderungen, die beim VN aufgrund der mit dem Morbus Parkinson verbundenen Gangstörung, des vermehrten Umkippens und der Sturzneigung bestanden, verursacht.
Im vorliegenden Fall wurde die nach Art 6.2 UB00 versicherte Verletzung (Unfallfiktion) des VN (Riss der Peroneussehne) zu 100% durch die vom Morbus Parkinson (Krankheit) verursachten chronisch-degenerativen Veränderungen (Gebrechen) bewirkt. Aufgrund der damit vorliegenden 100%igen Mitwirkung an der versicherten Verletzung – und damit zwingend an einer dadurch hervorgerufenen dauernden Invalidität – besteht kein Versicherungsschutz.
versdb 2024, 16
Unfallversicherung
7Ob3/24b
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