zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Haftung im Wandel: Wie KI und Automatisierung neue Risiken schaffen

(Bild: © magele-picture - stock.adobe.com)

Haftung im Wandel: Wie KI und Automatisierung neue Risiken schaffen

05. November 2025

|

6 Min. Lesezeit

|

Im Blickpunkt

Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Geschäftsprozesse, sondern auch rechtliche Verantwortlichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (London), Keynote-Speaker beim AssCompact Schadensymposium 2025, erläutert, wie sich Haftungsfragen durch Automatisierung und neue EU-Vorgaben verschieben – und worauf Vermittler künftig besonders achten müssen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 05.11.2025

Hier geht’s zur Anmeldung für das Schadensymposium 2025 …

Mit dem Einzug von KI und automatisierten Systemen entstehen völlig neue Risikolandschaften. Wo früher menschliches Versagen im Mittelpunkt stand, führen heute Softwarefehler, fehlende Updates oder Cyberangriffe zu komplexen Schadenbildern. Gleichzeitig entwickelt sich das Haftungsrecht weiter, um mit diesen technologischen Veränderungen Schritt zu halten.

„Durch Digitalisierung können neue Schadenbilder entstehen, etwa Manipulationen und Ausfälle selbstlernender Maschinen oder Schäden durch nicht durchgeführte Updates“, erklärt Eustacchio. „Ein Beispiel ist ein automatisiertes Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers einen Unfall verursacht. Während ein menschlicher Fehler meist ein Einzelfall bleibt, besteht bei einem Systemfehler die Gefahr, dass ganze Serien betroffen sind – das vervielfacht das Risiko erheblich.“

Erweiterte Herstellerhaftung und neue Pflichten

Ein zentraler Schritt dieser rechtlichen Anpassung ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (PH-RL), die bis Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie erweitert den Produktbegriff und schließt erstmals digitale Güter, Software und KI-basierte Systeme mit ein.

„Die PH-RL erweitert den Produktbegriff und umfasst erstmals auch Software und KI-gestützte Produkte“, sagt Eustacchio. „Hersteller haften künftig für mangelnden digitalen Sicherheits- und Update-Schutz, Datenverluste und Fehler im lernenden Betrieb. Neu ist zudem: Wer KI-Systeme oder Software eigenständig modifiziert, haftet wie ein Hersteller – unabhängig vom Verschulden.“

Haftung in der Blackbox

Besonders schwierig wird die rechtliche Bewertung, wenn KI-Systeme eigenständig Entscheidungen treffen, deren Grundlage für Menschen kaum nachvollziehbar ist. Diese Intransparenz – der sogenannte Blackbox-Effekt – stellt Unternehmen und Juristen vor neue Herausforderungen.

„Die größte Herausforderung ist, die Komplexität und Intransparenz von KI-Systemen haftungsrechtlich zu beherrschen“, betont Eustacchio. „Unternehmen müssen Verantwortung für Daten, Überwachung, sichere Updates und Cybersicherheit tragen – und intern wie vertraglich eindeutig festlegen, wer wann haftet und welchen Nachweis erbringen muss.“

Erleichterte Beweisführung für Geschädigte

Mit der neuen Richtlinie wird die Beweislast zugunsten der Geschädigten angepasst. Sie müssen künftig nicht mehr detailliert nachweisen, wie und warum ein Produktfehler den Schaden verursacht hat – ein entscheidender Fortschritt angesichts komplexer digitaler Systeme.

„Mit der neuen PH-RL gilt die widerlegbare Vermutung eines Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden“, erläutert Eustacchio. „Hersteller müssen daher sämtliche Unterlagen wie Baupläne oder technische Dokumentationen aufbewahren, um im Streitfall belegen zu können, dass der Schaden nicht durch ihr Produkt verursacht wurde.“

Konsequenzen für Vermittler und Versicherer

Für Versicherungsmakler bedeutet diese Entwicklung, Haftungsfragen künftig noch genauer zu prüfen und Risiken transparenter zu kommunizieren. Sie sollten darauf achten, dass ihre Kunden bei der Nutzung und Anpassung digitaler Produkte rechtlich abgesichert sind.

„Makler sollten bei Gewerbe- und Industriekunden den Einsatz von KI-Produkten genau prüfen und Haftungs- sowie Updatepflichten transparent dokumentieren“, empfiehlt Eustacchio. „Gerade wenn Kunden Software anpassen oder verändern, entstehen neue Haftungsrisiken. Eine enge Abstimmung mit Spezialversicherern und IT-Experten ist daher sinnvoll.“

Auch die Versicherungswirtschaft selbst steht vor einer Weiterentwicklung. „Eine reine KI-Haftung gibt es derzeit noch nicht“, so Eustacchio. „Der Markt wird sich jedoch in diese Richtung entwickeln – etwa durch spezielle Cyberpolizzen mit KI-Zusatz. Besonders dynamisch agieren derzeit Nischenanbieter und internationale Versicherer.“

Dr. Andreas Eustacchio beim AssCompact Schadensymposium 2025

Haftung im Wandel: Wie KI und Automatisierung neue Risiken schaffen

Rechtsanwalt Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (London)

Im Rahmen des AssCompact Schadensymposiums 2025, das am 20. November 2025 in der Pyramide Wien/Vösendorf stattfindet, widmet sich Dr. Andreas Eustacchio, LL.M. (London) in seiner Keynote dem Thema „KI, Automatisierung und die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie – Wie sich Risikolandschaften für Ihre Versicherungs-Kunden verändern“.

Eustacchio zeigt auf, wie sich Haftung und Beweisführung durch die Digitalisierung verändern, welche neuen gesetzlichen Pflichten auf Unternehmen zukommen und wie Vermittler diese Entwicklungen für eine präzisere Risikoanalyse und Beratung nutzen können. Damit liefert der Vortrag praxisrelevante Orientierung in einem Rechtsbereich, der künftig zentrale Bedeutung für den Versicherungsschutz vieler Kunden haben wird.

Hier geht’s zur Anmeldung für das Schadensymposium 2025 …

Hier geht’s zum Programmüberblick …

AssCompact Schadensymposium 2025 - Jetzt anmelden und IDD sichern!

Haftung im Wandel: Wie KI und Automatisierung neue Risiken schaffen

Am 20. November 2025 steht in der Pyramide Wien/Vösendorf wieder alles im Zeichen des Schadenmanagements. Unter dem Motto „Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Wege zur fairen und effizienten Schadenabwicklung“ erwartet Vermittler:innen ein Tag voller praxisnaher Fachimpulse, aktueller Themen und insgesamt fünf unabhängiger IDD-Weiterbildungsstunden.

📅 Datum: Donnerstag, 20. November 2025
📍 Ort: Eventhotel Pyramide, Parkallee 2, 2334 Vösendorf
🕗 Zeit: 08:00–16:30 Uhr
🎓 IDD-Weiterbildung: 5 Stunden (Module 1 und 2)

Hier geht’s zu Anmeldung für das Schadensymposium 2025 …

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)