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ÖVM Maklertipp: Die Grundfähigkeitsversicherung

(Bild: © ÖVM)

ÖVM Maklertipp: Die Grundfähigkeitsversicherung

08. November 2023

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3 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

In der Versicherungsbranche gibt es sowohl Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) als auch Grundfähigkeitsversicherungen (GF). Beide haben ihre Vor- und Nachteile.

Artikel von:

Mag. Erwin Weintraud

Mag. Erwin Weintraud

ÖVM-Vorstand

Während der Abschluss von BU-Versicherungen oft aufgrund von Gesundheitsfragen oder zu hohen Prämien scheitert, bieten GF-Versicherungen oft nicht den gewünschten Absicherungseffekt.

Die BU ist vor allem für die Absicherung des erworbenen beruflichen Status und der wirtschaftlichen Lebensstellung da. Das heißt, wenn man für mindestens sechs Monate mindestens 50% berufsunfähig ist, erhält man die vereinbarte Rente.

Die GF gehört ebenfalls zur Kategorie der Arbeitskraftabsicherungen. Sie ähnelt der BU insofern, als dass sie im Leistungsfall eine monatliche Rente bis zum vertraglich festgelegten Endalter auszahlt. Der Auslöser für die Leistung unterscheidet sich jedoch signifikant von dem der BU. Wie der Name bereits impliziert, konzentriert sich die GF auf die Absicherung fundamentaler menschlicher Fähigkeiten wie Sprechen, Hören und Sehen – unabhängig vom beruflichen Kontext.

Sollten diese Fähigkeiten aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls verloren gehen, wird die vereinbarte Rentenleistung erbracht. Abhängig vom jeweiligen Versicherungsanbieter müssen bei der versicherten Person eine oder mehrere menschliche Grundfähigkeiten beeinträchtigt sein. Zudem variieren die versicherten Grundfähigkeiten je nach Versicherungsunternehmen.

Grundfähigkeitsversicherung ersetzt nicht Berufsunfähigkeitsversicherung

Übrigens: Psychische Erkrankungen sind in der GF meistens ausgeschlossen, allerdings gibt es Anbieter, die hier spezielle Bausteine anbieten.

Die weitere Berufsausübung hat hier keinen Einfluss auf die Leistung – weder im bisherigen ausgeübten Beruf, noch in einem anderen Beruf mit vergleichbarer Lebensstellung.

Dafür sind die Hürden für den Abschluss oft niedriger als bei einer BU. Das heißt, auch Menschen mit riskanten Berufen oder Vorerkrankungen haben hier bessere Chancen, eine Absicherung zu bekommen.

GF wird oft als günstigere Alternative zur BU beworben, ist aber eher als Freizeit-Absicherung zu betrachten. Sie kann zwar bei Verlust bestimmter Fähigkeiten helfen, ersetzt aber nicht die Absicherung, die eine BU bietet. Nur wenn ich weiß, welche Tätigkeiten im beruflichen Alltag für meinen Kunden am wichtigsten sind, oder welche Tätigkeiten in seiner Freizeit abgesichert gehören, kann ich unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer GF dem Kunden eine maßgeschneiderte Absicherung anbieten.

Letztlich hängt die Wahl der Versicherung also von den individuellen Bedürfnissen und Risiken ab. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Tätigkeiten für den Kunden im Berufs- oder Freizeitbereich am wichtigsten sind, um die passende Versicherung zu wählen.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact November-Ausgabe!

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