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Neue Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung veröffentlicht

(Bild: © buritora -stock.adobe.com)

Neue Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung veröffentlicht

06. September 2023

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Die vom Erweiterten Präsidium der WKÖ beschlossene neue Versicherungsmaklerprüfung bringt zahlreiche Neuerungen für angehende Versicherungsmakler:innen mit sich und wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/6/2023

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.

Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt insbesondere durch die Absolvierung der einschlägigen Befähigungsprüfung. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet wiederum die derzeit bestehende Versicherungsmakler-Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahr 2004.

Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers sowie Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben nun eine Anpassung der Maklerprüfung mit sich gezogen, die ab 1. Juli 2024 in Kraft treten:

  • Anpassung an gesetzliche Vorgaben des § 20 iVm §§ 22 und 24 GewO 1994; dies ermöglicht nun die gesetzlich vorgesehene Einordnung des Prüfungsniveaus in den Nationalen Qualifikationsrahmen nach dem NQR-Gesetz;
  • Berücksichtigung der IDD-Mindestanforderungen an die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten;
  • Inhalt und Umfang der Befähigungsprüfung (u.a. Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen);
  • Detaillierte Beschreibung des Berufsbildes Versicherungsmakler in Form von Lernergebnissen, Kenntnissen und Fertigkeiten (= Qualifikationsstandard als Teil der Prüfungsordnung);
  • Erweiterung durch ein schriftliches Prüfungsmodul (in Summe besteht die BPO aus 3 Modulen), sodass künftig sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil vom Prüfungswerber erfolgreich zu absolvieren sein werden.
  • Die künftige BPO besteht aus drei Modulen, wobei das zusätzliche schriftliche Prüfungsmodul neu in die Prüfung aufgenommen worden ist, sodass künftig sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil vom Prüfungswerber zu absolvieren sein werden.

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