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IDD-Weiterbildung: Besuch von Präsenzveranstaltungen heuer nicht verpflichtend

IDD-Weiterbildung: Besuch von Präsenzveranstaltungen heuer nicht verpflichtend

30. September 2020

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Österreichs Versicherungsmakler und -agenten können im Corona-Jahr 2020 bei der Absolvierung ihrer 15 IDD Weiterbildungsstunden stärker auf Webinare und E-learning setzen. Das hat das Wirtschaftsministerium gestern in einem Schreiben an den österreichischen Fachverband der Versicherungsmakler und das Bundesgremium der Versicherungsagenten mitgeteilt.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 9/30/2020

Der Fachverband und das Bundesgremium der Versicherungsagenten hatten im August an das Wirtschaftsministerium die Anfrage gerichtet, in wieweit angesichts der aktuellen Pandemie und der damit verbundenen eingeschränkten Möglichkeit, Präsenzschulungen zu absolvieren, von der im Weiterbildungslehrplan grundsätzlich vorgesehenen Anforderung eines ausgewogenen Verhältnisses von Präsenzveranstaltungen und Veranstaltungen vereinfachten Lernens (E-Learning, Webinare, …) abgegangen werden kann.

Die Antwort des Ministeriums liegt nun vor: „Die Interpretation der beiden Fachverbände wird im Ergebnis unter der Maßgabe bestätigt, dass die Auslegung des Begriffes des „ausgewogenen Verhältnisses“ zwischen Präsenzveranstaltungen und Veranstaltungen des vereinfachten Lernens unter Einbeziehung der im jeweiligen Einzelfall real gegebenen bzw. angebotenen Möglichkeiten, etwa unter anderem auch unter Berücksichtigung etwa des Alters und des Gesundheitszustandes des jeweiligen Gewerbetreibenden zu erfolgen hat.“

Berghammer: Eigenverantwortung der Maklerinnen und Makler

„Das Schreiben des Wirtschaftsministeriums sehe ich als positiv, da es für Maklerinnen und Makler, aufgrund der von der Regierung vorgeschriebenen Maßnahmen betreffend der Besucherzahl bei Veranstaltungen, immer schwieriger wurde, die notwendigen IDD Stunden für Präsenzveranstaltungen zu bewältigen. Nun liegt es in der Eigenverantwortung der Maklerinnen und Makler, ob sie ihre noch ausstehenden Weiterbildungsstunden für das Jahr 2020 per Webinar absolvieren oder Präsenzveranstaltungen besuchen wollen“, so Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. „Als Freibrief für Maklerinnen und Makler sehe ich das Schreiben des Wirtschaftsministeriums nicht, da alle Weiterbildungsstunden dennoch absolviert werden müssen. Lediglich die Präsenzpflicht ist für heuer ausgesetzt.“

Foto: Christoph Berghammer
Titelbild: ©Tierney – stock.adobe.com

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