zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Rechtsprechung zu Honorar für Fremdschadenbearbeitung

Rechtsprechung zu Honorar für Fremdschadenbearbeitung

03. November 2020

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Kennen Sie folgende Aussage: „Auch Ihre Vertretungskosten sind nicht erstattungsfähig; es werden nur jene von Rechtsanwälten anerkannt. Darüber hinaus beziehen Sie als Makler eine laufende Betreuungsprovision, welche zur Abdeckung von Vertretungen in Schadenfällen dient.“? Mit diesem Wortlaut lehnen Versicherer Kosten außergerichtliche Fremdschadenbearbeitung für Versicherungsmakler oft ab. Doch wie lautet die Rechtsprechung zu diesem Thema? Diese Frage beantwortet Norbert Jagerhofer (Foto).

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11/3/2020

Von Norbert Jagerhofer, Prokurist bei RVM Versicherungsmakler GmbH und selbstständiger Versicherungsmakler/Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Ich hatte – neben vielen anderen – auch bei einem KFZ-Unfall mit einem ausländischen Beteiligten eine außergerichtliche Fremdschadenbearbeitung durchzuführen. Nach mehrfachen Interventionen wurden immer wieder die Forderungen meines Kunden beglichen. Nach Abschluss meiner Tätigkeit, habe ich die Kosten dafür ebenso verrechnet. Der vom Versicherungsverband eingesetzte Fremdschadenregulierer reagierte auf meine Honorarforderung wie oben dargestellt. Die Tätigkeit wurde natürlich nicht als Makler, sondern als Berater in Versicherungsangelegenheiten erbracht, weil der Halter des ausländischen LKW‘s nicht mein Kunde war und ich für dessen Versicherung auch keine Provision erhalten habe.

Daraufhin habe ich mich mit meiner Anwältin, Mag. Susanne Aigner beraten, weil die jährlich unzähligen stereotypen Rückmeldungen der Versicherer bereits höchst ermüdend waren.

Ihr Rat und ihre rechtliche Beurteilung lauteten:

„Aus dem Titel des Schadenersatzrechtes hat ein Schädiger dem Geschädigten die erforderlichen und notwendigen Kosten der Durchsetzung berechtigter Schadenersatzansprüche zu ersetzen. Zu diesen Kosten zählen u.a. die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Vertretungskosten. Dies unabhängig davon, ob die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Berater in Versicherungsangelegenheiten erfolgt.

Nach oberstgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Vertretung durch eine fachkundige Person u.a. dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich, wenn der Haftpflichtversicherer des Schädigers Anspruchsgegner ist und der Geschädigte damit einem in Versicherungsangelegenheiten Fachkundigen gegenübersteht.

Ich gehe davon aus, dass die Versicherungsunternehmen diese Rechtsprechung kennen, allerdings darauf spekulieren, dass Berater in Versicherungsangelegenheiten ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen.

Hierfür spricht auch der Umstand, dass der Verband der Versicherungsunternehmen nach Klagseinbringung einen Prozess vermeiden wollte und unverzüglich Kapital, Zinsen und Kosten geleistet hat.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der AssCompact November-Ausgabe!

Titelbild: ©sdecoret – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Valida: Nachhaltige Bauprojekte für zukunftsträchtige Investments

Valida: Nachhaltige Bauprojekte für zukunftsträchtige Investments

03.11.20

|

2 Min.

So geht Kundengewinnung digital und persönlich

So geht Kundengewinnung digital und persönlich

03.11.20

|

5 Min.

D.A.S. Geschenk-Code für Privatkunden / Partnernews

D.A.S. Geschenk-Code für Privatkunden / Partnernews

03.11.20

|

2 Min.

Durch Investition in CORUM Origin Gewinnfreibetrag nutzen / Advertorial

Durch Investition in CORUM Origin Gewinnfreibetrag nutzen / Advertorial

03.11.20

|

4 Min.

IDD TV: Vorsorge – wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

IDD TV: Vorsorge – wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

03.11.20

|

1 Min.

Wiener Versicherungsmakler: 19. Informationstag im Frühsommer 2021

Wiener Versicherungsmakler: 19. Informationstag im Frühsommer 2021

02.11.20

|

2 Min.

Gewinnfreibetrag nutzen durch Investition in CORUM Origin / Advertorial

Gewinnfreibetrag nutzen durch Investition in CORUM Origin / Advertorial

02.11.20

|

4 Min.

2. Lockdown: Gerade jetzt AssCompact IDD Online-Weiterbildungen nutzen!

2. Lockdown: Gerade jetzt AssCompact IDD Online-Weiterbildungen nutzen!

02.11.20

|

3 Min.

FMA-Bericht „Asset Management im 3. Quartal 2020“: Aufschwung trotz Krise

FMA-Bericht „Asset Management im 3. Quartal 2020“: Aufschwung trotz Krise

02.11.20

|

3 Min.

Fahrplan für AssCompact Events 2021

Fahrplan für AssCompact Events 2021

01.11.20

|

2 Min.

Arbeit und Berufsunfähigkeit – passt das zusammen?

Arbeit und Berufsunfähigkeit – passt das zusammen?

30.10.20

|

4 Min.

Nordea Asset Management: 325 Millionen-Pfund-Mandat für Klimaschutz erhalten

Nordea Asset Management: 325 Millionen-Pfund-Mandat für Klimaschutz erhalten

30.10.20

|

3 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)