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Gesundheitskrise verstärkt Boom der privaten Krankenversicherung – Teil 5

Gesundheitskrise verstärkt Boom der privaten Krankenversicherung – Teil 5

09. Juli 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Auszug aus dem Schwerpunkt-Interview der AssCompact Juli-Ausgabe mit Mag. Michael Inthaler (Leitung Gesundheitsversicherung der Merkur Versicherung AG), Herbert Kaiser (Leiter des ExklusivVertriebs der UNIQA Insurance group), Dr. Martin Sturzlbaum (Chief Insurance Officer Leben/Kranken der Generali Versicherung AG) und Mag. Sonja Steßl, (Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung) zum Thema „Gesundheitskrise verstärkt Boom der privaten Krankenversicherung“.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 7/9/2021

Immer öfter gibt es Fälle, wo Kunden aufgrund von ihnen nicht bekannten Einträgen von Hausärzten in der Gesundheitsakte eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgeworfen wird. Man hört, dass Hausärzte zum Teil Standarddiagnosen vermerken, die den Behandelten so gar nicht bewusst sind. Zum Beispiel werden aus einem Hexenschuss „chronische Rückenbeschwerden“ oder bei Verschreibung eines Mittels gegen Magenschmerzen „Chronische Gastritis“. Sind Ihnen solche Fälle bekannt bzw. kann man aus Ihrer Sicht überhaupt noch Gesundheitsfragen richtig beantworten, ohne sich vorher seine gesamte Krankengeschichte von allen konsultierten Ärzten ausdrucken zu lassen?

Mag. Michael Inthaler: Derartige Fälle können vorkommen, bereiten in der Praxis aber nur selten Probleme. Gerade bei der Objektivierung etwaiger relevanter Diagnosen für einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag, muss sich der Versicherer natürlich auch auf die Angaben der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, welche/r im Grunde der ärztegesetzlichen Dokumentationspflicht nachkommt, verlassen können. Sollten diese Angaben alleine nicht ausreichen, werden im Zweifelsfall auch Vorbefunde und Stellungnahmen anderer am Behandlungsgeschehen beteiligter Ärztinnen und Ärzte eingeholt, wodurch allfällige Missverständnisse im Regelfall schnell und problemlos ausgeräumt werden können.

Die Frage, ob eine Konsultation mit den behandelnden Ärzten vor Beantwortung der Gesundheitsfragen notwendig ist, hängt im Wesentlichen vom Umfang und der Komplexität der Vorerkrankung und davon ab, wie gut der Patient über seinen eigenen Gesundheitszustand informiert ist. Im Allgemeinen sind die Kunden aus unserer Erfahrung sehr gut informiert und bereitet die Beantwortung der Gesundheitsfragen daher keine größeren Probleme.

Herbert Kaiser: Die Mehrheit der Antragsteller schenkt den Gesundheitsfragen große Beachtung und beantwortet diese vollständig. In diesem Fall gibt es für den Versicherer keinen Anlass für medizinische Rückfragen. Dieser tritt beispielsweise ein, wenn unschlüssige Angaben gemacht werden oder, wenn nach Vertragsabschluss Auffälligkeiten auftreten, die eher nicht auf erst kürzlich eingetretene Erkrankungen schließen lassen. Bei Rückfragen geben Ärzte auch Auskunft in sehr unterschiedlicher Qualität. Um Missverständnissen vorzubeugen, bietet UNIQA seit Jahren die Möglichkeit eines Teleinterviews mit medizinischen Experten. Diese helfen dabei, Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig zu beantworten. Das schließt nicht nur die Diagnose ein, sondern auch die Art und Dauer der Behandlung bzw. des Krankenhausaufenthaltes, seit wann die Erkrankung ausgeheilt und beschwerdefrei ist sowie welches Medikament in welcher Dosierung regelmäßig eingenommen wird.

Dr. Martin Sturzlbaum: Solche Fälle sind uns leider bekannt. Daher ist es umso wichtiger, dass die Kund_innen die Gesundheitsfragen gewissenhaft ausfüllen, da diese über ihre Krankengeschichten am besten Bescheid wissen. Wir haben bereits vor einiger Zeit das sogenannte Tele-Underwriting eingeführt. Bei Unklarheiten wird der Kunde bzw. die Kundin von einem Arzt bzw. einer Ärztin der Generali angerufen, um die Gesundheitsfragen persönlich zu besprechen. Im Zuge dieses Gespräches können auch die Standarddiagnosen genau hinterfragt werden. Selbstverständlich findet dieses Gespräch vertraulich und Datenschutz-gesichert statt. Diese Möglichkeit wird von den Kund_innen sehr gut angenommen und geschätzt.

Mag. Sonja Steßl: Wir kennen solche Fälle aus der Leistungspraxis, allerdings kommen sie äußerst selten vor und wir konnten auch keine Zunahme in letzter Zeit feststellen. Eine Abweichung zwischen Antrag und Krankengeschichte lässt sich in der Regel in Rücksprache mit der Kundin bzw. dem Kunden und der Ärztin bzw. dem Arzt rasch aufklären. Selbstverständlich akzeptieren wir nachträgliche Korrekturen, wenn sie von der Ärztin bzw. vom Arzt bestätigt werden.

Das gesamte Interview lesen Sie auch in der AssCompact Juli-Ausgabe!

Foto oben v.l.n.r.: Dr. Martin Sturzlbaum (Chief Insurance Officer Leben/Kranken der Generali Versicherung AG), Mag. Michael Inthaler (Leitung Gesundheitsversicherung der Merkur Versicherung AG), Mag. Sonja Steßl, (Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung) und Herbert Kaiser (Leiter des ExklusivVertriebs der UNIQA Insurance group)

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