Das Landesgericht Leipzig hat entschieden: irreführende Warnhinweise aus Reiseportalen, die den Kunden zum Abschluss einer Versicherung drängen, sind unzulässig.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 12.11.2015
Reisevermittler dürfen Kunden nicht mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen. Das hat ein Urteil in Deutschland nun klargestellt (nicht rechtskräftig). Auch ein überhöhtes Zusatzentgelt für Kreditkartenzahlungen untersagten die Richter.
Kunden der Unister-Website fluege.de wurden bei der Buchungsanfrage danach gefragt, ob sie zusätzlich einen Umbuchungsservice und einen Reiseversicherungsschutz haben wollen. Klickten sie auf „nein“, erschien jeweils eine rot unterlegte Sprechblase mit der Warnung: „Achtung – nicht empfehlenswert“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat geklagt – und vom Landesgericht Leipzig recht bekommen.
Als irreführend sah das Gericht auch den Hinweis zur angebotenen Reiseversicherung: „Volles Risiko ohne Reiseschutz!“ Im Krankheitsfall kommen aber beispielsweise bei Inlandsflügen für den Rücktransport die gesetzliche Krankenversicherung und in der Regel auch die private Krankenversicherung auf. Für verlorene oder beschädigte Gepäckstücke haften die Fluggesellschaften.
Beim Umbuchungsservice erschien der Hinweis, eine Stornierung koste bis zu 100% des Flugpreises. Das ist falsch: Kunden könnten nach einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flughafengebühren zurückverlangen. Laut einer vzbv-Stichprobe entfällt allein darauf mehr als die Hälfte des Ticketpreises.
Unzulässig ist nach dem Urteil auch die Zahlungspauschale von sieben Euro, die das Unternehmen unter anderem für den Einsatz von Visa-Kreditkarten verlangte. In vielen Fällen übersteige das den Betrag, den das Kreditkartenunternehmen für die Zahlungsabwicklung verlangt. Nach Klagen des vzbv sind Unternehmen der Unister Gruppe bereits mehrfach wegen unlauteren Wettbewerbs und rechtwidrigen Vertragsbedingungen verurteilt worden. Aufgefallen ist das Unternehmen vor allem durch unzulässige Preisdarstellungen.
Quelle: AssCompact Deutschland, bearbeitet durch Redaktion Österreich
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