Viele Österreicher_innen glauben, dass sie allein mit der E-Card auf Reisen und im Urlaub innerhalb der EU ausreichend geschützt wären. Ein großer Irrtum, der einen teuer zu stehen kommen kann, warnt die Europäische Reiseversicherung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 04.08.2023
Die Europäische Reiseversicherung informiert, dass eine E-Card im Ausland, egal ob Reisen innerhalb der EU oder außerhalb der EU, nicht ausreicht, um im Fall der Fälle gut geschützt zu sein. So übernimmt die heimische Krankenkasse keine Kosten von Privatspitälern sowie Rücktransport oder Verlegungstransport. Weiters sind Ambulanzen in vielen Touristenregionen privat und akzeptieren die E-Card nicht.
Folgende Leistungen sind auch nicht gedeckt:
- Kein Ersatz für Besuchskosten Angehöriger zum Patienten.
- Keine Kontaktaufnahme mit Angehörigen zu Hause.
- Keine Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.
- Keine Auswahl des bestmöglichen Krankenhauses.
- Keine Organisation und kein Beistand der Notfallzentrale.
- Keine Übernahme von Such- und Bergungskosten.
- Keine Überführung im Todesfall.
- Kein 24-Stunden-Notruf.
- Kein Storno-Schutz.
- Kein Ersatz bei vorzeitiger Rückreise für nicht genutzte Hotelaufenthalte.
- Kein Ersatz zusätzlicher Rückreisekosten.
- Kein Gepäck-Schutz.
- Keine Deckung für Invalidität.
- Kein Haftplicht-Schutz.
- Keinerlei Schutz außerhalb der EU, EWR und Schweiz.
- Kein Schutz bei Flugversäumnis oder Flugverspätung.
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