7Ob113/23b
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Art 1.3. BB 6808 sieht eine Abänderung von Art 2.4. AStB 1998 vor und schließt auch Schäden in die Versicherungsdeckung ein, wenn Gebäudeteile im Inneren des versicherten Gebäudes durch Witterungsniederschläge (zB Niederschlagswasser) beschädigt oder zerstört werden, welche (unter anderem) durch Mauerteile ins Gebäude eindringen, ohne dass ein Ereignis gemäß Art 1. AStB 1998 einwirkt.
Im vorliegenden Fall sind die Schäden im Inneren des versicherten Gebäudes durch das Eindringen des in den Lichthöfen aufgestauten Niederschlagswassers in den Bodenaufbau und in das Mauerwerk entstanden. Unter einem „Eindringen von Witterungsniederschlägen“ im Sinn von Art 1.3. BB 6808 versteht der durchschnittlich verständige VN auch den Fall, dass in einem umschlossenen Hof angesammeltes Niederschlagswasser seinen Weg über Mauerteile ins Gebäude findet.
versdb 2024, 1
Sturm
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