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Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

(Bild: ©sewcream - stock.adobe.com)

Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

19. Oktober 2023

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6 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Der Prozess der Leistungsprüfung im Bereich der Biometrie, insbesondere in den Bereichen Ableben und Berufsunfähigkeit (BU) ist von strengen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen geprägt. Dies macht den Prozess sowohl für die Kunden als auch für die Versicherungsunternehmen rechtssicher, aber auch anspruchsvoll. Welche Rolle können Vermittler hier für ihre Kunden und die Lebensversicherer bei biometrischen Produkten spielen? Diese und weitere Fragen beantworten Dr. Leila Neuthor und Dr. Karsten Filzmaier in ihrem Vortrag „Die Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung" beim AssCompact Schadensymposium 2023. Gleich anmelden und IDD-Stunden sichern!

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10/19/2023

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Eine einmal anerkannte Leistung in der BU kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden. Eine ausbezahlte Leistung in der Ablebensversicherung kann nur in Ausnahmefällen wieder zurückgefordert werden. Folglich wollen sich Lebensversicherer vor der Anerkennung der Leistung – auch zum Schutz ihres versicherten Kollektivs – sicher sein, dass ein bedingungsgemäßer Leistungsanspruch besteht.

Im Prozess der Leistungsprüfung sind daher eine Reihe von rechtlichen und vertraglichen Anforderungen zur Absicherung der Leistungsverpflichtung zu beachten, beispielsweise allgemeine Datenschutzbestimmungen sowie die Schweigepflichtsentbindung, wenn es um medizinische Informationen der Versicherten geht. Damit unterliegt der Prozess der Leistungsprüfung einem streng vorgegebenen formalen Ablauf, der auf einen kranken oder trauernden Menschen in einer finanziell problematischen Situation stößt und dessen emotionale Situation damit leicht zu kurz kommen kann. Diese Formalität und die damit verbundene Verzögerung kann zu dem weit verbreiteten Bild beitragen, dass Versicherer ohnehin „nie“ bezahlen wollen.

Vermittler = Brücke zwischen Versicherer und Kunde

Vermittler können hier die Brücke zwischen Versicherer und Kunden schlagen, indem sie den Kunden den Leistungsprozess in verständlicher Sprache erklären und sie emotional durch diesen oft anspruchsvollen Prozess begleiten.

Wie sieht dieser Prozess üblicherweise aus, welche Informationen sind relevant und wo kann der Vermittler unterstützen?

Prinzipiell werden im Leistungsprüfungsprozess für die Ablebensversicherung organisatorische Informationen (wie Kontoverbindungen etc.) und ggf. Information zu medizinischen Vorerkrankungen bzw. zur genauen Todesursache benötigt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in jedem Fall zu den organisatorischen Informationen detaillierte Informationen zur aktuellen Erkrankung bzw. der körperlichen Leistungsfähigkeit und zum aktuellen Beruf abgefragt. Wurde die Polizze erst vor wenigen Jahren abgeschlossen, werden im Leistungsfall vom Versicherer in der Regel zusätzliche medizinische Informationen abgefragt, um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu prüfen – was häufig mit einem größeren Aufwand und entsprechender Bearbeitungsdauer einhergeht.

Vermittler können bei der Beschaffung der organisatorischen Informationen in der Regel gut unterstützen. Aber auch bei berufsbezogenen Informationen, wie zum Beispiel der Beschreibung der Teiltätigkeiten, kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Unterstützung durch den Vermittler sehr hilfreich sein.

Im oft mehrstufigen Leistungsprozess kann der Vermittler dabei unterstützen, den Überblick zu behalten, welche Informationen schon eingereicht worden sind, ob Nachfragen des Versicherers bestehen und welche Informationen der Kunde noch einholen muss.

Die Unterstützung bei medizinischen Unterlagen ist hingegen für alle biometrischen Produkte differenziert zu betrachten. Zum einen sind datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten und zum anderen ist die Interpretation von medizinischen Informationen und Befunden im Hinblick auf die Leistungsverpflichtung des Lebensversicherers fachlich und rechtlich problematisch.

WICHTIG: Der Vermittler muss bei der Unterstützung des Kunden im Leistungsprozess in der Biometrie unbedingt sicherstellen, keine Rechtsberatung anzubieten. Im Zweifelsfall kann der Versicherungsvermittler den Kontakt zu einem kompetenten Anwalt herstellen

Im Zweifelsfall kann der Versicherungsvermittler den Kontakt zu einem kompetenten Anwalt herstellen.

Dr. Karsten Filzmaier und Dr. Laila Neuthor beim AssCompact Schadensymposium 2023

Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Dr. Laila Neuthor und Dr. Karsten Filzmaier

Gewachsene Bestände und damit mehr Fälle treffen auf komplexere Medizin und veränderte Berufsbilder – die Herausforderungen in der Leistungsprüfung sind signifikant und werden von Jahr zu Jahr mehr. Welche Weichen können Versicherer heute stellen, um zukünftig trotzdem zeitnah die richtige Leistungsentscheidung zu treffen, und welche Unterstützung kann der Vermittler für Kunden und Versicherer dabei leisten? Dr. Karsten Filzmaier und Dr. Laila Neuthor sprechen beim AssCompact Schadensymposium am 23. November 2023 zum Thema „Die Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Persönlich oder automatisiert? - Wie der Vermittler Leistungsträger und Kunde in einer zügigen Abwicklung unterstützen kann“.

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AssCompact Schadensymposium 2023

Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Schadenprävention, effiziente Schadenbegleitung und Schadenmanagement – diesem wichtigen Themenkomplex widmet sich das AssCompact Schadensymposium am Donnerstag, 23. November 2023 in Wien/Vösendorf. Bei hochkarätigen Vorträgen von Branchenprofis können sich die Fachbesucher vertiefendes Wissen im Schadenbereich aneignen und gleichzeitig wertvolle UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunden sammeln.

TICKETPREIS: Für Vermittler und Sponsor-Partner des AssCompact Schadensymposiums gilt der reduzierte Preis in Höhe von 180 Euro zzgl. MwSt. Wenn Sie kein Vermittler oder Sponsor-Partner des AssCompact Schadensymposiums sind, gilt der Normalpreis in Höhe von 360 Euro zzgl. MwSt.

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