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Berufsrecht für Versicherungsmakler – aktuelle Themen und Entwicklung

Berufsrecht für Versicherungsmakler – aktuelle Themen und Entwicklung

08. Februar 2021

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Mag. Dr. Klaus Koban berichtet in der AssComapct Live TV Sendung „Berufsrecht für Versicherungsmakler“ am 11. Februar unter anderem über den Wünsche-und-Bedürfnis-Test, die Best-Interest-Verpflichtung des Versicherungsmaklers und über Aktuelles zum Thema Courtagevereinbarungen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 2/8/2021

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„Der Wünsche-und-Bedürfnis-Test hat in letzter Zeit zu viel Diskussion geführt“ berichtet Mag. Dr. Klaus Koban, MBA, Geschäftsführer der Koban Südvers Group. „Er ist vor allem von den sonstigen Beratungsdokumentationsverpflichtungen des Versicherungsmaklers abzugrenzen. Der Wünsche-und-Bedürfnis-Test zielt eindeutig nur auf den konkreten Produktverkauf ab. Hingegen ist die Beratungsdokumentation eine Verpflichtung sui generis dem Kunden des Maklers gegenüber und betrifft den gesamten Beratungsprozess.“

Auch beim Best-Interest ist, laut Dr. Koban, eine klare Abgrenzung vom Best-Advice-Prinzip zu treffen: „Der Best-Interest Ansatz gilt als generelles Prinzip im Produktvertriebs- und Beratungsprozess. Hingegen stellt das Best-Advice-Prinzip auf die konkrete Verpflichtung des Maklers im Einzelfall ab. Das Best-Interest hingegen ist ein Prinzip zur Vermeidung von generellen Fehlberatungen.“

Last but not least erläutert Dr. Koban auch, die aktuelle Situation um die sehr intensive Diskussion zum Thema der neuen Courtagevereinbarungen der Versicherer. „Die Versicherer haben in ihren neuen Courtagevereinbarungen überschießende Verpflichtungen zu Lasten des Versicherungsmaklers aufgenommen. Sowohl der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, als auch der ÖVM sowie der VÖVM haben in einer Initiative alle Courtagevereinbarungen der Österreichischen Versicherer geprüft und Listen zu vermeidender Klauseln erstellt“, so Dr. Koban.

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Foto oben: Mag. Dr. Klaus Koban

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