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WKO: Versicherungsrechtliche Situation bei Schadensfällen durch Flüchtlinge

WKO: Versicherungsrechtliche Situation bei Schadensfällen durch Flüchtlinge

21. April 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die Österreicher/-innen haben in den letzten Wochen viel Herz gezeigt und Flüchtlinge bzw. ganze Familien bei sich privat Zuhause bzw. in einer humanitären Organisation aufgenommen. Doch denkt man in diesem Fall auch an den Versicherungsschutz der ukrainischen Bevölkerung? Wer kommt für Schäden auf, die (nicht vorsätzlich) passieren können? Es gibt bereits Lösungsansätze für eine Privathaftpflichtversicherung für Flüchtlinge, berichtet die Fachgruppe der Versicherungsmakler Steiermark.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 4/21/2022

Was passiert, wenn zum Beispiel ein Flüchtling mit einem Fahrrad einen Unfall verursacht und es zu einem Sachschaden an einem Auto kommt? Oder wenn beim Einkaufengehen mit dem Einkaufswagen ein parkendes Auto beschädigt wird? Oder Flüchtlingskinder beim Ballspielen im Freien die Fensterscheibe des Nachbarhauses einschlagen?

Dann entsteht in der Regel das Problem, dass der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleibt. Bereits 2017 gab es eine Anfrage an das Bundesministerium für Inneres, in der hervorgeht, dass eine Haftung seitens des Bundes nicht vorgesehen ist und „ganz normales Schadenersatzrecht“ gilt: „Wer einen anderen einen Schaden zufügt, muss den Geschädigten Schadenersatz leisten“. Bedeutet natürlich, wenn der Schadensverursacher kein „Vermögen“ hat, um den Schaden wieder gut zu machen, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Dies gilt immer, das hat nichts konkret mit Flüchtlingen zu tun!

Die reine Privathaftpflichtversicherung

In Österreich verfügt aber die Mehrheit der Bevölkerung über eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten deckt, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurden bzw. laut Versicherungsbedingungen. Da in jeder Haushaltsversicherung in Österreich die Privathaftpflicht inkludiert ist, kommt es zu dieser breiten Abdeckung.

„Flüchtlingen, die nun in Österreich beherbergt werden – meist von Privatpersonen oder humanitären Organisationen – wird eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt macht sich aber meist niemand Gedanken über den Privathaftpflichtversicherungsstatus der Hilfesuchenden. Daher empfehle ich Privatpersonen, die Flüchtlinge in ihren eigenen Wohnungen oder oft auch in leerstehenden eigenen Häusern aufnehmen, mit ihren Versicherungspartnern bzw. Versicherungsmaklern Kontakt aufzunehmen, damit diese Lösungsansätze für eine Privathaftpflichtversicherung für Flüchtlinge anbieten“, so der Weizer Versicherungsmakler Christian Hofer und sagt weiter: „Aus unserer eigenen Erfahrung hat sich gezeigt, dass die Versicherungskonzerne hier relativ unkompliziert reagieren. Man hat die Möglichkeit diese Personen mit Namen und Geburtsdatum in eine allenfalls bereits bestehende Haushaltsversicherung inklusive Privathaftpflicht mit aufzunehmen.“

Es gäbe aber auch die Möglichkeit eine reine Privathaftpflichtversicherungspolizze mit den Namen und den Geburtsdaten der zu versicherten Personen zu erstellen. „Die Kosten pro Person und Jahr für eine reine Privathaftpflichtversicherung liegen bei ca. 40 bis 60 Euro. Wenn ein ,Familienverband‘ mit maximal zwei Erwachsenen und minderjährigen Kindern beherbergt wird, ist es meist günstiger für diesen eine Haushaltsversicherung zu beantragen, da in dieser nicht nur die Privathaftpflicht abgedeckt ist, sondern auch das Hab und Gut der Flüchtlinge“, so Hofer.

Foto oben: Christian Hofer; © Alexandra B

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