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Warum Unfallversicherte im Westen höhere Prämien bezahlen

Warum Unfallversicherte im Westen höhere Prämien bezahlen

16. September 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Drei Viertel der Unfälle finden im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport statt. Also dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht absichert. Eine private Unfallversicherung kann vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Innerhalb Österreichs ist ein deutliches West-Ost-Gefälle bei Prämien und Leistungen sichtbar, so Helmut Mojescick, Obmann der Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 9/16/2022

Unfälle, die in der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause passieren, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt – das betrifft rund 15 Prozent aller Unfälle in Österreich. „Jene Unfälle, die in der Freizeit, beim Sport oder auch im Haushalt passieren, sind davon nicht erfasst – das sind 74 Prozent aller Unfälle“, unterstreicht Helmut Mojescick. Für diese Vorkommnisse und Schadenfälle bedarf es einer privaten Unfallversicherung, um umfassend geschützt zu sein und finanzielle Folgen abzudecken.

Höheres Unfallrisiko im Westen

Innerhalb Österreichs ist ein deutliches West-Ost-Gefälle bei Prämien und Leistungen sichtbar. Das ist zum einen dem Freizeitverhalten geschuldet – basierend auf Unfall- und Schadenstatistik zeigt sich im Westen ein höheres Risiko für den Eintritt von Unfällen. „Entsprechend dazu scheint aber auch das Verständnis für umfassenden Versicherungsschutz im Westen höher zu sein“, weiß Obmann Mojescick. Das Bewusstsein für Unfallversicherungsschutz wächst in Österreich stetig: In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Prämienvolumen für Unfallversicherungen laufend erhöht: Prämienvolumen 2021: 1.227 Mio. Euro, (2011: 867 Mio. Euro), Quelle: Statista 2022.

Ausnahmen prüfen

Unter definierten Umständen kann die Unfallversicherung entweder vollkommen oder teilweise die Leistung verweigern. So sind beispielsweise Unfälle im Rahmen einer vorsätzlich begangenen Straftat, Unfälle durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper, Unfälle durch Einwirkung von Kernenergie, Nuklearwaffen oder chemischen sowie biologischen Waffen grundsätzlich ausgenommen. In anderen Bereichen, wie ausgewählten Sportarten und Wettbewerben, speziellen Motorsportbewerben, Unfällen aufgrund einer Bewusstseinsstörung oder auch Unfällen im Zusammenhang mit Kriegsereignissen gilt es, die Formulierungen – im Kleingedruckten – genau zu prüfen. „Standardprodukte enthalten teilweise Formulierungen, die für Versicherte einen Ausschluss bedeuten. Manchmal ist ein Wort oder Satzzeichen maßgeblich. Die Abklärung mit einem Spezialisten zahlt sich aus – und kann im Schadenfall existenzrettend sein“, unterstreicht Helmut Mojescick.

Foto oben: Helmut Mojescick, Obmann der Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler

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