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Provisorische Mängelbehebung

Provisorische Mängelbehebung

29. März 2022

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1 Min. Lesezeit

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News-OGH-News

OGH Urteil 7Ob186/21k

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 29.03.2022

Durch die provisorische Maßnahme wurden die Kunden des VN in den primären (wenn auch mangels der Möglichkeit des Absenkens des Lanzenrohrs ohne Entfernung der Luft- und Wasserschläuche nicht in den vollen) Genuss des geschuldeten Leistungsgegenstands (Beschneiung) gebracht. Die provisorische Maßnahme hat vorläufig die ursprünglich mangelhafte Leistung des VN ersetzt und ist daher Erfüllungssurrogat. Es besteht kein Versicherungsschutz.

versdb 2022, 21
Haftpflichtversicherung
7Ob186/21k

Quelle: versdb – Datenbank Versicherungsrecht – www.versdb.at

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