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Obliegenheitsverletzung wirkt sich nur auf jeweilige Sparte aus

Obliegenheitsverletzung wirkt sich nur auf jeweilige Sparte aus

29. November 2022

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob163/22d

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die eingeschlossenen Sparten (u.a. Feuer, Betriebsunterbrechung) haben bei einer Bündelversicherung ein rechtlich selbständiges Schicksal und die zur Total-Mietentgang-Betriebsunterbrechungsversicherung behauptete Verletzung einer Obliegenheit (unwahre Behauptungen über den Mietentgang) führt nicht zur Leistungsfreiheit hinsichtlich der durch den Brand verursachten Sachschäden (an Betriebsgebäude, Lagerhaus, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte) aus der Feuerversicherung.

versdb 2022, 69
Bündelversicherung
7Ob163/22d

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