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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

25. November 2025

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob144/25i

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Angesichts des Gefahrenpotentials von Feuerwerkskörpern für die körperliche Unversehrtheit liegt keine vom gedeckten Risiko umfasste Gefahr des täglichen Lebens vor, wenn ein Feuerwerkskörper der Klasse F2 unerlaubt in einem geschlossenen Raum abgebrannt wird.

versdb 2025, 37
Haftpflichtversicherung
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