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IGV: Voraussetzungen für Sparte Rechtsschutz – Risikoanalyse und Produktkenntnis

IGV: Voraussetzungen für Sparte Rechtsschutz – Risikoanalyse und Produktkenntnis

25. Mai 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Mag. Richard Hoja, Geschäftsführer der RHV Hoja GmbH und Vorstandsmitglied der IGV Austria, erklärt im Interview, worauf Vermittler achten müssen, um für den jeweiligen Kunden das ideale Angebot im Rechtsschutzbereich zu filtern und warum gerade für Führungskräfte eine Manager-Rechtsschutzversicherung so wichtig ist.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 5/25/2022

Schnelllebigkeit, Produktvielfalt, Gesetzesänderungen, OGH-Urteile – das seien laut Richard Hoja im Moment die größte Herausforderung für den unabhängigen Vertrieb in der Rechtsschutzversicherung. „Hinzuzufügen wäre noch die oft problematische Schadenabwicklung. Hier haben wir es durchaus nicht selten mit ungerechtfertigten Schadenablehnungen zu tun. Dies zeigt sich auch an der überdurchschnittlichen Zahl von Rechtsschutzfällen bei der Schlichtungsstelle bzw. den OGH-Entscheidungen im Senat 7.“

Detaillierte Risikoanalyse von großer Bedeutung

Das Produktangebot im Rechtsschutzbereich unterscheidet sich zum Teil enorm. Wie in jeder Sparte sei auch im Rechtsschutz eine detaillierte Risikoanalyse von großer Bedeutung, so Hoja. „Die Produktkenntnis spielt hier eine wesentliche Rolle, um zu verstehen, nach welchen Risikoumständen zu fragen ist. Z.B. was versteht man unter der versicherten Wohneinheit – gehört der Parkplatz dazu? Was ist, wenn er sich nicht am selben Grundstück befindet? Ist das Schrebergartenhäuschen auch eine Wohneinheit etc. Problematisch finde ich, dass sich die Antwort auf solche Fragen nicht in den Bedingungen oder der Produktbeschreibung finden lässt, sondern nur im Tarif, welcher oft den Kollegen nicht übermittelt bzw. nicht offen kommuniziert wird.“

Privat-Rechtsschutz vs. Manager-Rechtsschutz

Ein Privat-Rechtsschutzprodukt ist ein guter Einstieg, reiche aber oft nicht aus, weiß Hoja: „Manche Kunden übersehen, dass sie durch bestimmte Tätigkeiten schon dem betrieblichen Bereich zuzuordnen wären. Z.B. bei der Vermietung von mehreren Wohnungen bzw. gewerblichen Einheiten kann es sein, dass dies eine betriebliche Tätigkeit darstellt und somit der Privat-Rechtsschutz unzureichend wäre. Hier ist wiederum eine umfangreiche Aufklärung des Kunden notwendig.“

Auch bei der Manager-Rechtsschutzversicherung bestehe vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben, welche als Kapitalgesellschaft organisiert sind, Aufklärungsarbeit, so Hoja. „Dabei wird oft nicht daran gedacht, dass die Größe der GmbH nicht ausschlaggebend für die Haftung des Geschäftsführers ist.“

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Juni-Ausgabe!

Foto oben: Mag. Richard Hoja, Geschäftsführer der RHV Hoja GmbH und Vorstandsmitglied der IGV Austria

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