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IDD: Es wird auch in Zukunft Provisionen und Boni geben

IDD: Es wird auch in Zukunft Provisionen und Boni geben

23. Oktober 2018

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5 Min. Lesezeit

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News-Rückblick

Die gute Nachricht zuerst: Es wird auch in Zukunft Provisionen und Boni für unabhängige Vermittler geben. Die „Versicherungsvermittlungsnovelle 2018“, die am Freitag vom Wirtschaftsministerium veröffentlicht wurde, enthält keine gegenteiligen Bestimmungen. Wie die Vergütung der Zukunft aussehen kann, wurde am AssCompact Trendtag diskutiert.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10/23/2018

„Die Novelle bringt keine gravierenden Änderungen, aber starke Anpassungen an qualitative Kriterien“, bringt der Leiter des Arbeitskreises Recht im Fachverband der Versicherungsmakler, Dr. Klaus Koban, die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung in der am Freitag veröffentlichten Novelle auf den Punkt. Weitere wesentliche Punkte der Richtlinie seien, dass die Statusklarheit festgeschrieben wurde und auch der Onlinevertrieb denselben Rechten und Pflichten wie die Makler unterworfen ist.

Was die Zukunft der Vergütung betrifft, hatte AssCompact am Trendtag zur Podiumsdiskussion mit Versicherern und Maklern eingeladen. Deren Ergebnis habe, so Diskussionsleiter Klaus Koban, auch nach der überraschenden Veröffentlichung der „Versicherungsvermittlungsnovelle 2018“ Gültigkeit – auch wenn die Standesregeln noch nicht veröffentlicht wurden. Das Fazit der Diskussion vorweggenommen: Alle Teilnehmer bekannten sich zu Provisionen und Boni als Form der Vergütung, wenn auch die Branche von einheitlichen Regelungen noch weit entfernt ist. „Das geht vom angepassten Fortsetzen der bisherigen Linie bis zu nuancierten Neuregelungen“, so Koban.

„Provision nichts Unanständiges“

Ein klares Bekenntnis zur Provision kam von Donau CEO Dr. Ralph Müller: „Ich finde eine Provision nichts Unanständiges, es ist eine faire Form der Vergütung. Die ganze Wirtschaft funktioniert so.“ Seine Gesellschaft sei daran interessiert die bestehenden Systeme Provision und Bonifikation in den Grundzügen weiterzuführen.

Dass es von den Versicherern keine einheitliche Linie in der Frage der Provisionen und Boni gibt, liege daran, dass ein neues Gesetz über ein Land drüberschwappe, dessen Rahmenbedingungen bisher nicht klar gewesen seien, so Helvetia Vorstand Werner Panhauser: „Wir Versicherer dürfen uns ja untereinander nicht absprechen. Das kann dazu führen, dass im Zuge der Marktfindung unterschiedliche Dinge ausgeschickt werden.“

„Dokumentation ist alles!“

Die Pflicht zur Offenlegung sieht Fachverband-Konsumentensprecher KR Rudolf Mittendorfer ambivalent: „Grundsätzlich muss ich dem Kunden sagen, ob ich entlohnt werde – aus Honoraren, aus Provisionen oder aus einer Kombination aus beiden. Das dient der Transparenz, ich sehe das nicht negativ. Ob es Nutzen hat oder nicht, sei dahin gestellt.“

IGV Vorstand Gerald Tschrepitsch riet zur schriftlichen Transparenz: „Wir schlagen unseren Mitgliedern vor, die Offenlegung im Maklervertrag zu formulieren, in weiterer Folge in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und letztlich auch im Beratungsprotokoll.“

HDI Vorstand Günter Weiß, riet den Vermittlern dazu, bei der Beratung grundsätzlich auf Schriftlichkeit zu setzen: „Dokumentation ist alles! Was nicht geschrieben ist, gilt nicht, das ist ein wichtiger Punkt!“

IDD kein „Schutzschild“ gegen Boni

Rudolf Mittendorfer fasste das Ergebnis eines Gutachtens von Prof. Michael Gruber zusammen: „Das Entscheidende in dem Gutachten ist, es gibt für Bonifikationen qualitative und quantitative Kriterien, die qualitativen müssen überwiegen!“ Sein Fazit: „Wenn ein Versicherer eine faire Bonifikation zahlen will, dann bietet die Richtlinie und das Gutachten jede Möglichkeit dazu, das rechtskonform zu machen.“

Generali Vorstand und VVO Sprecher Arno Schuchter fasste zusammen: „Es gibt keinen Versicherer, der die IDD als Schutzschild nimmt, um keine Boni mehr auszuzahlen.“ Allerdings werde man erst in drei, vier oder fünf Jahren wissen, was die FMA als Fehlverhalten ansieht und was nicht.

Vier Tipps für Vermittler

Moderator Klaus Koban gab den Vermittlerkollegen zum Abschluss vier Tipps in aller Kürze mit:

· Vertriebsvorkehrungen schriftlich zur Einhaltung des best interest und Vermeidung von Interessenskonflikten.

· Eigene Vertriebsstrategie für Versicherungsanlageprodukte

· Aktive Offenlegung von Art und Quote der Vergütung im Maklervertrag und Beratungsprotokoll

· Bei Versicherungsanlageprodukten – Offenlegung der Kosten in aggregierter Form, auf Nachfrage des Kunden – Einzelposten.

Der Fachverband bietet dafür Musterformulare an. Wer die „Versicherungsvermittlungsnovelle 2018“ im Wortlaut nachlesen will, findet Sie hier.

Foto (v.l.): Rudolf Mittendorfer, Arno Schuchter, Gerald Tschrepitsch, Moderator Dr. Klaus Koban, Günter Weiß, Werner Panhauser und Dr. Ralph Müller

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