Das Erbrecht erscheint im ersten Moment oft einfach und übersichtlich. Die Probleme treten aber – wie so oft – im Detail auf. In der AssCompact Live TV Sendung zum Thema „Auch Sterben soll geplant sein“ gibt Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner am 07. April einen Überblick über das Erbrecht.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 08.03.2022
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Wer ist dem Gesetz nach als Erbe vorgesehen? Wie errichte ich ein Testament gültig? Worauf muss man achten? Denn auch ein formgültiges Testament nutzt bei unbestimmtem Inhalt wenig. Neben dem Testament erhalten aber auch nahe Angehörige immer einen Anteil, den sogenannten Pflichtteil. Wie wird dieser berechnet und wann ist er zu bezahlen? Wie muss der Pflichtteil hinterlassen werden?
All diese Fragen sind die Basis, um die eigene Situation einschätzen zu können bzw. andere zu beraten und werden in der AssCompact Live TV Sendung am 07. April von Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner erläutert. Auch das Thema Lebensversicherung in der Verlassenschaft wird beleuchtet und die Frage geklärt, ob ein vergessener Geburtstag tatsächlich zur Enterbung führen kann.
Inhaltsüberblick:
- Gesetzliches Erbrecht
- Testament und Vermächtnis (Formen, Möglichkeiten und Grenzen)
- Pflichtteilsrecht
- Anrechnung im Pflichtteilsrecht (Schenkungen zu Lebzeiten)
- Die Lebensversicherung im Erbrecht
- Enterbung/Erbunwürdigkeit
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Hinweis: Im Anschluss des IDD-Vortrages wird Mario Woltsche über die Vorteile einer Ablebensversicherung von der Hannoversche Versicherung sprechen.
Foto oben v.l.n.r.: Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner und Mario Woltsche
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