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Die FMA-Strategie 2020

Die FMA-Strategie 2020

06. Dezember 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre Prüfschwerpunkte für das Jahr 2020 veröffentlicht. Dazu gehören Digitalisierung, Klimawandel und eine „Null-Toleranz-Linie“ in der Geldwäscheprävention.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12/6/2019

Basierend auf der mittelfristigen Risikoanalyse 2020 bis 2024 habe man Bereiche im Finanzmarkt identifiziert, die Regulierung und Aufsicht in den nächsten Jahren vor „besondere Herausforderungen“ stellen werden, so der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Wegen eskalierender Handelskriege, politischer Konflikte und einer Krise des Multilateralismus drohe die Gefahr einer geopolitischen Rezession. Zudem stellen Niedrigzinsen, der digitale Wandel, die zunehmende Gefahr der Geldwäscherei sowie die Folgen des Klimawandels große Herausforderungen gar. „Gemäß unserer Leitlinie ‚vorausschauend denken, antizyklisch handeln‘ haben wir ein Bündel konkreter Maßnahmen entwickelt, um diesen Herausforderungen für den österreichischen Finanzmarkt zu begegnen und diese in unseren Aufsichts- und Prüfschwerpunkten 2020 festgeschrieben,“ so Ettl und Kumpfmüller.

Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2020

Für das kommende Jahr hat die FMA folgende Aufsichts- und Prüfschwerpunkte zu folgenden Themenfeldern festgelegt:

  • Digitalisierung
  • Neue Geschäftsmodelle 
  • Sauberkeit des Finanzplatzes Österreich
  • Kollektiver Verbraucherschutz
  • Krisenfestigkeit der Finanzdienstleister
  • Governance der beaufsichtigten Unternehmen
Keine Ausnahme für Online-Anbieter

Zu jedem dieser Themenfelder hat die FMA eine Reihe konkreter Maßnahmen definiert. So werden etwa unter dem Aspekt der Digitalisierung die Prüfungen bezüglich IT- und Cyber-Sicherheit weiterentwickelt, die Risiken aus der Digitalisierungsstrategie der Unternehmen analysiert sowie die digitale Vernetzung von Marktteilnehmern erhoben.

Die „Null-Toleranz-Linie“ in der Prävention der Geldwäsche soll konsequent fortgesetzt und erstmals auch auf die Welt der Krypto-Assets ausgedehnt werden. So haben sich Betreiber elektronischer Geldbörsen (Wallets) sowie Tausch- und Handelsplattformen von Krypto-Währungen registrieren zu lassen und die Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäsche einzuhalten.

Klimawandel und Verbraucherschutz

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzmärkte seien zwar noch kein eigener Aufsichts- und Prüfschwerpunkt, unter dem Ziel „Krisenfestigkeit stärken“ sollen aber alle Vorbereitungen dazu getroffen werden. So soll etwa ein Leitfaden zum Management von Nachhaltigkeitsrisiken erarbeitet werden.

Im Schwerpunkt „Kollektiver Verbraucherschutz“ werden die Initiative zur Schaffung von Kostentransparenz weiterentwickelt, der Ansatz der integrierten Vertriebsaufsicht fortgesetzt sowie der nicht veröffentlichte Marktbericht ausgebaut.

Die Publikation „Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2020“ steht auf der FMA-Website zum Download bereit. 

 

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