zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Abfertigung Alt: Renaissance der Auslagerung

Abfertigung Alt: Renaissance der Auslagerung

06. November 2020

|

4 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Viele Firmenkunden haben kürzlich ein Schreiben Ihrer Bank erhalten, wo ihnen – unter Bezug auf das aktuelle Marktumfeld und die Niedrigzinspolitik – eine unangenehme Nachricht mitgeteilt wurde. Nämlich, dass ihnen ab einem bestimmten Betrag auf ihrem Konto für den Zahlungsverkehr bzw. bei Konten mit Guthaben demnächst ein sogenanntes „Verwahrentgelt von 0,50% p.a.“ verrechnet wird. Stefan Moser und Dr. Heimo Czepl über die Renaissance der Auslagerung der Abfertigungsansprüche „alt“.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11/6/2020

Um oben beschriebenes etwas plakativer auszudrücken: „Negativzinsen“. Gleichzeitig befinden sich viele dieser Unternehmer in der Situation, dass zahlreiche langjährige Mitarbeiter mit vielen Jahren Zugehörigkeit dem System Abfertigung Alt (mit Anstellung vor dem 01.01.2003) unterliegen.

Praxisbeispiele Liquiditätsbedarf

Unternehmen mit 77 Mitarbeitern im System „alt“, Abfertigungsanspruch in Summe 3.954.494 Euro

Für liquide Unternehmen stellt diese (künftige) Verpflichtung zwar aktuell keinen Liquiditätsengpass dar, warum sollten die Unternehmer aber nicht das Praktische mit dem Nützlichen verbinden? Statt Negativsteuern auf hohe Guthaben zu zahlen, können Gelder gezielt zur Liquiditätsvorsorge eingesetzt werden und dabei noch steuerlich und bilanziell ein Nutzen daraus gezogen werden.

Die Auslagerung der Abfertigungsansprüche an eine Versicherung gemäß Randziffer 3369a der EStR 2000 stellt eine mögliche Lösung dar.

Wie funktioniert die Auslagerung?

Für den Dienstnehmer wird eine Direktversicherung mit einer unwiderruflichen Zweckwidmung und einem bedingten Bezugsrecht abgeschlossen. Die steuerrechtlichen Rückstellungen werden vollständig aufgelöst, die vom Unternehmen an eine Versicherung bezahlte Erstprämie in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung ist Betriebsausgabe, somit ein steuerliches „Nullsummenspiel“. Die steuerrechtliche Rückstellung muss jedoch in den Folgejahren in einer „Schattenrechnung“ mitgeführt werden. Die Folgeprämien werden in einer Höhe ermittelt, die den Abfertigungsanspruch (kollektivvertragliche oder gesetzliche Ansprüche) des Dienstnehmers vollständig ausfinanzieren werden. Unternehmensrechtlich verbleibt nur noch der Saldo aus unternehmensrechtlicher Rückstellung und angespartem Kapital in der Bilanz, wobei die Rückstellung im Laufe der Zeit immer kleiner wird durch die Ausfinanzierung der Abfertigung.

Arbeitsrechtlich bleibt das Band zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer in vollen Umfang bestehen.

Bildlich dargestellt:

In der täglichen Finanzierungspraxis spielt die Verminderung der Bilanzsumme bzw. daraus abgeleitet die Erhöhung der Eigenkapitalquote eine überragende Rolle. Lagere ich die Abfertigung alt aus und verwende dazu vorhandene Liquidität hebe ich im selben Zug die Bonität des Unternehmens, was sich wiederum auf die Sicherheiten und Finanzierungskonditionen auswirkt. Dieser Umstand wird in der Praxis häufig zum Schaden des Unternehmens übersehen.

Exkurs internationale Rechnungslegung (IFRS)

Für Großunternehmen, die den Spielregeln der internationalen Rechnungslegung (IFRS) unterliegen, ergibt sich gegenüber den oben dargestellten Konsequenzen kein wesentlicher Unterschied. Dies liegt daran, dass für das österreichische UGB geltenden Auslegungsregeln in Form der „AFRAC-Bestimmungen“ den Regeln der internationalen Rechnungslegung nachgebildet sind. So ist die für das österreichische UGB geltende Auslegungsbestimmung AFRAC Nr 27 (Für Personalrückstellungen anzuwenden) de facto 1:1 dem IAS NR 19 nachgebildet.

Die wesentliche Konsequenz ist somit auch in der internationalen Rechnungslegung die Saldierung der Abfertigungsrückstellung gemäß IFRS-Regelungen mit dem einbezahlten Kapital in die ausgelagerte Versicherung. Es kommt zu einer massiven Verringerung der Abfertigungsrückstellung zu Versicherungsbeginn, die sich im Laufe der Zeit gegen Null nähert. Ebenso wird die Eigenkapitalquote erhöht.

Veranlagung Tarif Erlebensversicherung

Durch den Entfall der Versicherungssteuer beim Einmalerlag sowie der laufenden Prämienzahlung dieser Erlebensversicherung, nur diese sind zulässig, können attraktive Renditen erwirtschaftet werden.

Von Stefan Moser, MOSER Betriebliche Vorsorge GmbH und Dr. Heimo Czepl, Czepl & Partner GmbH & Co KG

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Andreas Eckerstorfer: „Wir präferieren eine Partnerschaft auf Augenhöhe“

Andreas Eckerstorfer: „Wir präferieren eine Partnerschaft auf Augenhöhe“

06.11.20

|

4 Min.

Continentale Management UpDate jetzt digital am 19.11. / Partnernews

Continentale Management UpDate jetzt digital am 19.11. / Partnernews

06.11.20

|

2 Min.

Gewinnfreibetrag nutzen mit diversifizierten Immobilienfonds / Advertorial

Gewinnfreibetrag nutzen mit diversifizierten Immobilienfonds / Advertorial

06.11.20

|

4 Min.

20 Jahre UNIQA Maklerbefragung / Partnernews

20 Jahre UNIQA Maklerbefragung / Partnernews

06.11.20

|

1 Min.

Merkur Versicherung gründet Start-up

Merkur Versicherung gründet Start-up

05.11.20

|

1 Min.

Zwölfjährigen Skater trifft Mitverschulden an Verkehrsunfall

Zwölfjährigen Skater trifft Mitverschulden an Verkehrsunfall

05.11.20

|

4 Min.

Nachfrage in der bAV steigt – trotz oder wegen Corona?

Nachfrage in der bAV steigt – trotz oder wegen Corona?

05.11.20

|

5 Min.

Mit CORUM Origin Gewinnfreibetrag geltend machen / Advertorial

Mit CORUM Origin Gewinnfreibetrag geltend machen / Advertorial

05.11.20

|

4 Min.

Moderne und individuelle Finanzierungslösungen / Partnernews

Moderne und individuelle Finanzierungslösungen / Partnernews

04.11.20

|

2 Min.

Streit über Invaliditätsabrechnung in der UV: Rechtsschutzversicherer leistungsfrei

Streit über Invaliditätsabrechnung in der UV: Rechtsschutzversicherer leistungsfrei

04.11.20

|

4 Min.

Fachverband der Versicherungsmakler: Berghammer einstimmig wiedergewählt

Fachverband der Versicherungsmakler: Berghammer einstimmig wiedergewählt

04.11.20

|

3 Min.

Gewinnfreibetrag geltend machen mit Immobilienfonds / Advertorial

Gewinnfreibetrag geltend machen mit Immobilienfonds / Advertorial

04.11.20

|

4 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)