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„Den Makler im Schaden auszuschalten, wird nicht funktionieren“

„Den Makler im Schaden auszuschalten, wird nicht funktionieren“

12. Mai 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Den Makler im Schadenfall zu umgehen, ist ein absolutes No-Go. So kommentiert Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer die Bestrebungen eines großen österreichischen Versicherers, im Schadenfall direkt mit Maklerkunden zu kommunizieren. Der gestrige Kommentar von AssCompact Herausgeber Franz Waghubinger im AssCompact Newsletter hat viele Maklerkollegen aufgerüttelt.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 5/12/2020

Wie berichtet verlangt ein großer österreichischer Versicherer die Handy-Nummer und die E-Mail-Adresse des Kunden als Pflichtfelder, damit der Makler einen Antrag einreichen kann. Auch bei Kfz-Schäden schlägt der Versicherer einen „neuen alternativen Meldeweg“ auf Basis von Handy und E-Mail vor, der den direkten Kontakt zwischen Versicherer und Kunde zum Ziel hat. So verspricht der Versicherer, dass sich der Schadenbearbeiter innerhalb von 2 Stunden beim Kunden melden werde, um den Schaden aufzunehmen und mit dem Kunden zu kommunizieren.

Besteht die Gefahr, die Digitalisierung dazu zu benutzen, die Makler mehr und mehr auszuschalten? Diese Befürchtung scheint nicht ganz unbegründet zu sein. Auch für Fachverbandsobmann Christoph Berghammer ist die Kommunikation zwischen Versicherer und Kunde im Schadenfall ein absolutes No-Go: „Es geht ja in Wirklichkeit um das Anbieten von Ablöseangeboten. Der Versicherer spart sich in diesem Fall bis zu 40% Schadensleistung.“ Das könne aber nicht das Interesse der Makler sein: „Den Makler werden wir im Schaden nie ausschalten. Denn wie schon Kommerzialrat Kurt Dolezal gesagt hat, ist der Schaden der Humus des Vertriebs. Ich bin überzeugt, dass man als Makler in der Schadenbearbeitung zu 100% dabei sein muss. Das Angebot des Versicherers muss daher an den Makler gestellt werden, dieser redet darüber mit dem Kunden. Einen anderen Zugang gibt es für mich nicht!“

„Wir sind Ansprechperson des Versicherers – und sonst keiner!“

Der Kunde habe ja den Makler dazu beauftragt, die Abwicklung seiner Versicherungsgeschäfte zu übernehmen. „Wenn jemand in einer rechtlichen Angelegenheit einen Anwalt beauftragt hat, kann man ja auch nur den Anwalt anrufen, wenn es um den Fall geht. Bei uns muss das völlig ident sein“, so Berghammer.

Wie sollen die Maklerkolleginnen und -kollegen aktuell bei Anträgen reagieren? „Ich würde den Antrag einfach analog schicken oder im Pflichtfeld die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Maklerbüros eintragen“, rät Berghammer, „in der Cebco (Berghammers Salzburger Maklerbüro, Anm. d. Red.) ließe ich nichts anderes zu.“

Christoph Berghammer habe diese Tendenzen bereits vor einiger Zeit im persönlichen Gespräch mit dem Generaldirektor des Versicherers angesprochen und dabei ein gewisses Verständnis für den den Standpunkt der Makler geortet. Der Fachverband werde jedenfalls weiterhin an dem Thema dranbleiben: „Wir sind die Ansprechperson für den Versicherer, wenn es um einen Maklerkunden geht – und sonst keiner!“

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