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Handy-Nummer und E-Mail des Kunden an die Versicherer? Nein danke!

Handy-Nummer und E-Mail des Kunden an die Versicherer? Nein danke!

11. Mai 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Kein Antrag ohne Handy-Nummer und E-Mail-Adresse des Kunden – mit dieser rigorosen Vorgabe lässt ein großer österreichischer Versicherer aufhorchen. Eine nicht ungefährliche Entwicklung für die unabhängigen Vermittler, ist AssCompact Herausgeber Franz Waghubinger überzeugt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 5/11/2020

Der Hinweis im aktuellen Mail an die „lieben Geschäftspartner“ ist kurz und unscheinbar: „Verpflichtende Abfrage der Digitaldaten von Privatkunden (Handynr., Mailadresse ab Geb.datum 01.01.1955)“, heißt es unter dem Titel „Generelle Änderung“ zum Thema Polizzierung von Verträgen.

Was ist davon zu halten, dass Makler einem Versicherer persönliche Daten wie Handy-Nummer und E-Mail-Adresse liefern sollen? Meine Antwort: Ich sehe das sehr kritisch! Denn abgesehen vom datenschutzrechtlichen Aspekt leitet dies unter dem Deckmantel der Digitalisierung und der größeren Effizienz eine Entwicklung ein, die ich für nicht ungefährlich halte.

„Alternativer Meldeweg“ auch bei Kfz-Schäden

Auch bei Kfz-Schäden schlägt der Versicherer einen „neuen alternativen Meldeweg“ vor: Der Kunde meldet sich beim Makler. Dieser oder der Kunde selbst schickt die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer an den Versicherer, worauf sich ein Schadenbearbeiter innerhalb von 2 Stunden beim Kunden meldet und den Schaden aufnimmt. „Die Infos für den Makler bleiben die Gleichen (Push mail, etc.)“, verspricht der Versicherer.

Der angebliche Vorteil für den Makler laut Mail an die Vertriebspartner: „Schadensachbearbeiter bekommt alle wichtigen Infos und Daten zur schnellen Schadenerledigung direkt vom Kunden. Sollten Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden, wird dies direkt mit dem Kunden besprochen. Urgenzen und Nachkontrollen vom Makler fallen weg. Der Prozess geht deutlich einfacher und schneller.“ Der Vorteil für den Kunden: „Erhält ehest ein Ablöseangebot.“

Stellt sich nur die Frage: Können Makler das wollen? Mag schon sein, dass der eine oder andere Makler diese Vorgangsweise als bequem betrachtet. Doch was ist der Preis dieser Bequemlichkeit?

Vom Anwalt des Kunden zum Tippgeber für die Versicherer?

Denn diese Entwicklung wirft Fragen auf, ohne den Versicherern generell schlechte Absichten zu unterstellen: Wer garantiert, dass die Direktansprache der Kunden am Ende nicht darauf hinausläuft, den Makler mehr und mehr auszuschalten? Kann es wirklich im Interesse der Makler sein, die Prüfung der Korrektheit von Schadenszahlungen aus der Hand zu geben und dem Kunden zu überlassen? Läuft diese Entwicklung nicht darauf hinaus, dass der Makler vom Anwalt des Kunden zum bloßen Tippgeber für einen Versicherer wird?

Die Maklervollmacht verpflichtet

Mein Standpunkt: Die Maklervollmacht verpflichtet dazu, auf der Seite der Kunden zu stehen – und zwar ohne Kompromisse und gesetzlich bestimmt. Darum hat sich bisher auch bewährt, dass die Kommunikation zwischen Versicherer und Kunde über den Makler läuft. An diesem Prinzip sollte der Versicherungsmakler nicht rütteln lassen – in seinem eigenen Interesse und im Interesse seiner Kunden! Umso mehr, als andere große Versicherer mit ähnlichen Vorhaben bereits in den Startlöchern stehen.

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