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„Alternativlose Neuaufstellung hat nachhaltigen Erfolg gebracht“

„Alternativlose Neuaufstellung hat nachhaltigen Erfolg gebracht“

03. September 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Mag. Martin Moshammer, Niederlassungsleiter Österreich der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, über herausfordernde fünf Jahre, Wachstums- und Vertriebspotenzial in der Rechtsschutzversicherung und warum eine Prämienanpassung im Rechtsschutz unausweichlich werden könnte.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 9/3/2021

Mag. Martin Moshammer ist seit mehr als fünf Jahren Niederlassungsleiter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in Österreich. Dabei war sein Start alles andere als einfach. „Als ich gestartet bin, waren wir mit den Kennzahlen der Niederlassung Österreich nicht zufrieden. Es haben essentielle Prozesse und Know-how gefehlt, gleichzeitig hat es uns an Servicequalität in den operativen Einheiten gemangelt. Vergleicht man die damalige Situation mit dem aktuellen Status Quo, kann man sicher festhalten: Wir haben in den letzten Jahren gute Entscheidungen getroffen. Der Erfolg gibt uns Recht“, erzählt Mag. Martin Moshammer.

So erzielte der Rechtsschutzversicherer vergangenes Geschäftsjahr ertragsseitig eines der besten Ergebnisse in der Geschichte der Niederlassung überhaupt. Aber auch das Feedback der Vertriebspartner zum Service ist, laut Mag. Moshammer, mittlerweile wieder positiv. „Die Bearbeitungsdauer war schlichtweg zu lang und das hat vollkommen nachvollziehbar zu einer großen Unzufriedenheit und Verärgerung seitens der Vermittler geführt. Doch die aktuellen Kennzahlen und die Anzahl der Beschwerden zeigen deutlich: Das hat sich extrem verbessert. Das spiegeln uns auch Rückmeldungen der Vertriebspartner wider. Gerade im Bereich der Leistungsbearbeitung bekommen wir viel positives Feedback, was natürlich auch mit dem Aufbau der telefonischen Rechtsberatung sowie dem Instrumentarium der ROLAND-Juristen zu tun hat. Im Bereich der Bestandsbearbeitung konnten wir in absoluten Zahlen die größten Fortschritte erzielen“, berichtet Mag. Moshammer stolz.

Wachstumspotenzial: Absicherung im Firmenbereich und spezieller Berufsgruppen

Die Sparte Rechtsschutz kann in den vergangenen Jahren auf hohe Wachstumsquoten zurückblicken. Laut Mag. Moshammer ein Trend, der sich auf jeden Fall fortsetzen wird: „Gerade im Firmenbereich und bei der Absicherung spezieller Berufsgruppen sehe ich noch enormes Wachstumspotenzial, das es gemeinsam mit Vermittlern zu heben gilt. Insofern gehe ich von keinem Rückgang der Zuwachsraten aus – ganz im Gegenteil!“

Prämienanpassungen im Rechtsschutz unausweichlich?

Mehr Rechtsschutzverträge bedeuten oft auch mehr Streitfälle und eine höhere Schadenquote. Mag. Moshammer sieht diese Situation im Hinblick auf die künftige Prämiengestaltung im Rechtsschutz kritisch: „Wenn es uns nicht gelingt, ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, dass der ursprüngliche Versicherungsgedanke nicht darin besteht, Frequenzschäden im Bagatellbereich abzufedern und hier gegenzusteuern, dann werden Prämienanpassungen im standardisierten Produktbereich perspektivisch unausweichlich sein. Selbst immer mehr Vermittler bewerten das aktuelle Prämienniveau als nicht ausreichend, was uns als Versicherer eigentlich zu denken geben sollte.“

Größtes Vertriebspotenzial: Straf-Rechtsschutz

Das größte Vertriebspotenzial bietet, so Mag. Moshammer weiterhin der Straf-Rechtsschutz. „Hierzu zählen Gemeinden, Unternehmen oder bestimmte Berufsgruppen. Das Gefährdungspotenzial wird chronisch unterschätzt und noch immer glaubt die überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger, dass man im Falle eines Freispruchs und der Einstellung des Verfahrens ohnehin stets alle Kosten zurückbekommt. Dem ist leider nicht so, weil der Verteidigung auch bei einem Freispruch nur ein geringer Pauschalbetrag zusteht. Abhängig vom zuständigen Gericht sind dies maximal 10.000 Euro – unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten“, erläutert der Niederlassungsleiter.

Dauerrabattklausel: Rückverrechnung der Laufzeitrabatte lohnt sich nicht

Die – vom OGH ja bereits als unzulässig erklärte – Dauerrabattklausel geistert noch immer in der heimischen Versicherungsbranche umher. Auch Mag. Moshammer ist der Meinung, dass die Laufzeit eines Vertrages nicht mehr an entsprechende Nachlässe gekoppelt werden sollte. „Dies ist auch der Weg, den ROLAND eingeschlagen hat – infolgedessen werden unsere Vermittler sowie unsere Kunden nicht mit einer Dauerrabattrückforderung konfrontiert. Unsere verbliebenen Dokumente werden dementsprechend geändert“, so Mag. Moshammer und meint weiter: „Auch hinterfrage ich, ob sich die Rückverrechnung der Laufzeitrabatte in Hinblick auf den administrativen Aufwand tatsächlich für jede Versicherung lohnt. Oder ist es etwa doch nur ein bloßes Nullsummenspiel – wenn überhaupt?“

Das gesamte Vorstandsinterview lesen Sie in der AssCompact September-Ausgabe!

Foto oben: Mag. Martin Moshammer, Niederlassungsleiter Österreich der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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