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Wiener Städtische: Vorsicht bei Drohnen im Urlaub

Wiener Städtische: Vorsicht bei Drohnen im Urlaub

24. Juni 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Im Urlaubsgepäck der Österreicher finden sich immer häufiger auch Drohnen. Wer allerdings die Regelungen und Gesetze in den verschiedenen Ländern nicht beachtet, riskiert hohe Strafen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 6/24/2019

Immer häufiger werden im Urlaubsgepäck auch Drohnen mitgenommen. An den beliebtesten Destinationen der Österreicher gelten jedoch unterschiedliche Regelungen und Gesetze für die Drohnennutzung. Viele seien sich der Risiken und drohenden Strafen nicht bewusst, warnt die Wiener Städtische Versicherung.

Flugverbote in Italien

In Italien gelten in vielen Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbote für Drohnen. Außerdem ist es verboten, an Stränden zu fliegen, wenn sich andere Personen dort aufhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

In Kroatien ist es Urlaubern verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. Allgemein dürfen Drohnen nur in Sichtweite und maximal 120 Meter über Grund fliegen. Zudem ist vorab eine Genehmigung der kroatischen Flugsicherheit einzuholen und es besteht Versicherungspflicht. Kroatien hat Drohnen in Kategorien eingeteilt, bei denen nach Gewicht und Geschwindigkeit unterschieden wird.

In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderungen erlaubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. Zudem herrscht ein Nachtflugverbot für Drohnen über zwei Kilogramm und es ist eine Flughöhe von 121,9 Meter einzuhalten. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichnungspflicht – es muss also an der Drohne eine Plakette mit Namen, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp montiert sein.

Griechenland: Strafen bis 250.000 Euro

Griechenland hat 2017 verbindliche Regeln für Drohnen-Piloten eingeführt. Drohnen-Flüge sind grundsätzlich erlaubt, allerdings ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, wenn die Distanz zwischen Piloten und Drohne mehr als 50 Meter ist. Ohne Genehmigung darf die Drohne in Griechenland nicht höher als 49 Meter über Grund fliegen, außerdem sind Drohnen-Flüge nur bei Tageslicht erlaubt. Wer gegen die griechischen Drohnen-Gesetze verstößt, kann ordentlich zur Kasse gebeten werden: der Strafrahmen bewegt sich zwischen 500 und 250.000 Euro.

Ganz allgemein gelten in jedem Urlaubsland Flugverbotszonen. So ist etwa ein Abstand von mindestens fünf Kilometern zu Flughäfen einzuhalten. Drohnen-Piloten müssen immer in Sichtweite zur Drohne fliegen und auch die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Etwaige Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Die Wiener Städtische bietet eine europaweite Drohnenversicherung ab 80 Euro Jahresprämie an. Spielzeugdrohnen (leichter als 250 Gramm) sind je nach Nutzung in der Haushaltsversicherung mitversichert. Ein Drohnencheck gibt Orientierungshilfe, ob für das jeweilige Flugobjekt Versicherungspflicht besteht.

 

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