Im Todesfall müssen sich in der Regel die Familienangehörigen um den „Versicherungs-Nachlass“ kümmern. Aber woher soll man wissen, welche Versicherungen der Verstorbene hatte? Im besten Fall hatte dieser eine ordentliche Aufstellung der abgeschlossenen bzw. aufrechten Versicherungsverträge oder einen umfassenden Polizzenordner. Auch können vorhandene Bankunterlagen unter Umständen erste Hinweise zu aufrechten Polizzen geben.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 8/11/2021
Von Michael Schopper, ÖVM Vorstand (Foto)
Als Angehöriger wird man bei einer Anfrage bei Versicherungsunternehmen mangels einer entsprechenden Vereinbarung auf Grund des Datenschutzes keine Auskunft erhalten.
Hier kommt der Nachlassverwalter ins Spiel. Denn im Todesfall kommt sämtlicher Besitz des Verstorbenen in den Nachlass. Somit auch die aufrechten Versicherungsverträge. Der Nachlassverwalter ist auch verantwortlich, dass weiterhin zu entrichtende Versicherungsprämien beglichen werden (das Konto des Verstorbenen wird ja umgehend gesperrt).
Das „Schicksal“ der einzelnen am Todestag aufrechten Versicherungsverträge ist höchst unterschiedlich:
Personenversicherungen:
Diese hängen an der Person des Versicherten und enden mit dem Todesfall automatisch (zB Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung). Sollte im Rahmen solcher Polizzen auch der Ablebensfall mitversichert sein, so ist dieser umgehend an die jeweilige Versicherung zu melden. Viele Verträge sehen hier eine 48 bis 72 Stunden-Frist vor.
Da bei Personenversicherungen sehr häufig auch Familienmitglieder mitversichert (gebündelt) sind, ist hier besondere Aufmerksamkeit notwendig.
Sachversicherungen:
Gebäude- oder Haushaltsversicherungen werden in der Regel vom Nachlassverwalter weiterbezahlt, bis die Erbschaft abgewickelt wurde. Hier gilt es, die Werte des Nachlasses auch in dieser Übergangsphase entsprechend abgesichert zu wissen. Schließlich würde ein Schadenfall in dieser Zeit ggf den Wert des Erbes reduzieren.
Weiters wäre sicherzustellen, dass zB die in der Privathaftpflichtversicherung (im Rahmen der Haushaltsversicherung) mitversicherten Personen weiterhin umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Dasselbe gilt z. B. bei Familienrechtsschutzversicherungen.
Kfz Versicherungen:
Diesen ist ebenfalls besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Häufig möchten die Angehörigen, die auch bisher mit dem Auto des Verstorbenen unterwegs waren, dieses auch weiterhin benützen. Hier ist anzuraten, vom Nachlassverwalter ein entsprechendes OK einzuholen. Weiters wird empfohlen, das Versicherungsunternehmen entsprechend zu informieren. Somit kann sichergestellt werden, dass es nicht zum Einwand einer sogenannten Schwarzfahrt samt ihrer Rechtsfolgen kommt.
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Titelbild: ©Proxima Studio – stock.adobe.com
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