Zwar erkennt die AUVA auch Arbeitsunfälle, die sich im Homeoffice ereignen, als solche an, doch muss die Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereignet hat, der eigentlichen Berufsausübung zugeordnet werden können. Durch das 3. COVID-19-Gesetz sind auch Unfälle, die im Rahmen der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse geschehen, eingeschlossen – die zeitliche Befristung hierfür endet allerdings am 31. Dezember 2020.
Die Wiener Städtische bietet ihren Kunden zeitlich uneingeschränkten Unfallschutz, auch bei ihren beruflichen Tätigkeiten zu Hause. „Uns ist es wichtig, dass sich unsere Kundinnen und Kunden jedenfalls abgesichert wissen. Der genaue Unfallhergang ist im Homeoffice von außen naturgemäß schwer nachvollziehbar und die Anerkennung als Arbeitsunfall möglicherweise ungewiss. Das kann – bei langwierigen Verletzungen oder bleibenden Schäden – für Betroffene finanziell zur großen Belastung werden“, erklärt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, die Hintergründe.
Im Bereich der Einzelversicherung werden bei der Unfallvorsorge PREMIUM zwei Leistungserweiterungen bei Unfällen im Homeoffice gratis inkludiert:
Für ihre Firmenkunden inkludiert die Wiener Städtische in der Kollektiv-Unfallversicherung für Dienstnehmer – und zwar bei jener Deckungsvariante, die bisher bei Berufs- und Wegunfällen leistet – nun auch kostenlos Unfälle, die sich während der erfassten und üblichen Dienstzeit in den eigenen Räumlichkeiten ereignen und bei denen ein Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit besteht. „Mit diesem Zusatz erweitern wir den Versicherungsschutz auch außerhalb einer möglichen AUVA-Leistung. Damit reagieren wir auf die durch die COVID-Krise veränderte Arbeitswelt, in der Homeoffice in Zukunft einen viel größeren Stellenwert einnehmen wird. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Kollektiv-Unfallversicherung absichern, unterstützen wir als erste Versicherung dabei, diese Sicherheit ins Homeoffice zu transferieren“, betont Wendler. Dies gilt für neu abgeschlossene Verträge sowie für alle bestehenden Verträge, die konvertiert werden.
Foto oben: Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung