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Naturgefahren: Aufstockung des Katastrophenfonds keine ausreichende Lösung

Naturgefahren: Aufstockung des Katastrophenfonds keine ausreichende Lösung

10. August 2023

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Die vergangenen Unwetter haben wieder einmal schonungslos offengelegt, dass die Dringlichkeit einer Versicherungslösung gegen Naturgefahren enorm ist. Der VVO forderte gestern in einer Aussendung Aktivität der Politik.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 8/10/2023

Die Politik steht diesen Bestrebungen eher skeptisch gegenüber, wie in Medien am 9. August zu lesen war. Die Argumente sind, dass es keine Steuererhöhungen geben dürfe und die Bürger nicht weiter belastet werden dürfen.

Johann Mitmasser, Fachgruppenobmann der OÖ Versicherungsmakler heute dazu:

"Das ist grundsätzlich richtig, allerdings wird ausgeblendet, dass Betroffene nach Naturkatastrophen mit dem Schaden alleine da stehen: Nicht alle haben ausreichend finanzielle Reserven, um derartige Schäden zu bewältigen, der Katastrophenfonds ist wie der Name schon sagt – eine Katastrophe! Leistungen werden viel zu spät in sehr überschaubarem Ausmaß ausgezahlt und stellen bestenfalls den Tropfen auf dem heißen Stein dar. Da wird auch die nun wieder medienwirksam versprochene Erhöhung des Katastrophenfonds kaum etwas ändern."

Eine effiziente Hilfe sei laut Mitmasser nur über eine Versicherungslösung möglich. Die Versicherungswirtschaft haben vor vielen Jahren ein Modell entwickelt, womit flächendeckend alle Objekte ausreichend versichert werden könnten. Der Aufwand sei laut Mitmasser gering:

"Für eine einfache Haushaltsversicherung kommt ein Prämienzuschlag von etwa 60 Cent pro Monat zum Tragen, für ein Wohnhaus beträgt die Mehrprämie ab ca. 5 Euro pro Monat. Gefährdete Objekte in der Roten Zone müssten mehr beitragen. Die Betroffenen würden aber meiner Meinung nach sehr gerne zahlen und gut versichert sein!"

Es benötige einen Rechtsanspruch auf Leistung einer Versicherung anstatt Bittsteller an den Katastrophenfonds zu sein, so Mitmasser abschließend.

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