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AssCompact Trendtag 2023: Neues bei AGB, Vollmacht und Maklervertrag

AssCompact Trendtag 2023: Neues bei AGB, Vollmacht und Maklervertrag

14. September 2023

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8 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Dr. Klaus Koban (Geschäftsführender Gesellschafter der KOBAN SÜDVERS GROUP GmbH), Mag. Christian Wetzelberger (Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler) und Mag. Kerstin Keltner (Director Cyber Solutions bei Aon Österreich) referieren beim AssCompact Trendtag 2023 zum Thema AGB, Vollmacht und Maklervertrag. Wie sich das Maklergesetz bis heute entwickelt hat und wie beispielsweise DSGVO oder IDD-Richtlinie die Arbeit der Versicherungsmakler verändert haben, erfahren Sie im Interview.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/14/2023

Klaus Koban hebt besonders das flexible Provisionsmodell des Maklergesetzes hervor: „Dies geht zunächst vom Grundmodell der Provisionsentlohnung aus, lässt aber bei ausdrücklicher Zustimmung auch die Honorarentlohnung zu. Dieses Entlohnungssystem entspricht damit auch den Bestimmungen der IDD.“

Das Maklergesetz war laut Koban Vorreiter für die IDD: „Die Kundenbedürfnisse, die Analyse der Risiken, die bestmögliche Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie die entsprechende Protokollierung sind für Versicherungsmakler seit dem Maklergesetz eine Selbstverständlichkeit. Allein der Dokumentations- und Informationsaufwand ist durch die IDD dramatisch gestiegen. Dies führt auch zu einer hohen Kostenbelastung für die Versicherungsmakler.“

Für Christian Wetzelberger ist das Spannende am Maklergesetz der Umstand, dass es zu den Bestimmungen, die Versicherungsmakler betreffen, auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert kaum höchstgerichtliche Judikatur gibt: „Dadurch gibt es aber auch nur wenige Beiträge aus der Lehre, die sich umfassend mit dem Maklerrecht auseinandersetzen, und wenn, dann zumeist mit dem Recht der Immobilienmakler. Dadurch bleibt aber auch Raum für die Marktteilnehmer, ihre Rechtsverhältnisse nach ihren Bedürfnissen näher auszugestalten – mitunter hart an der Grenze des Zulässigen.“

DSGVO oder IDD-Richtlinie: „Grundsatz der Datenminimierung ist mehr in den Fokus gerückt“

Kerstin Keltner ist sich sicher, dass dem Berufsstand der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten immer schon bewusst war, wie wichtig und sensibel die Daten ihrer Kunden sind. „Die DSGVO hat jedoch dazu geführt, dass sich der Berufsstand verstärkt mit dem Thema der Datenverarbeitung und Transparenz über die Verarbeitungstätigkeiten auseinandergesetzt hat. Auch der Grundsatz der Datenminimierung ist mehr in den Fokus gerückt und insbesondere die Versicherungsmaklerbranche hat sich ausführlich mit den Rechtfertigungsgründen der Datenverarbeitung beschäftigt.“

Neuerungen bei AGB, Vollmachten und Maklervertrag

Klaus Koban erklärt, dass der Maklervertrag und die AGBs den Bestimmungen der IDD und der DSGVO entsprechend konform angepasst werden mussten. „Der Maklervertrag soll jedenfalls auf die individuellen Bedürfnisse des Maklers angepasst werden. Gegebenenfalls sollte dabei die Unterstützung eines einschlägig erfahrenen Rechtsanwalts eingeholt werden.

Ziel war es, die Professionalität auch in der Gestaltung der Vertragsbeziehung zu Versicherungskunden zu stärken. Klarheit und Transparenz sind dabei die Erfolgsfaktoren und erhöhen das Image des gesamten Berufsstandes! So wird der Versicherungsmakler weiterhin die Position als der beste Konsumentenschützer für den Versicherungskunden einnehmen“, so Koban.

Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind laut Christian Wetzelberger gewisse Regelungen nicht mehr zeitgemäß und bieten ein Haftungspotenzial für den Versicherungsmakler: „Die ohnehin schon strenge Beratungsverpflichtung nach dem Maklergesetz wird durch die Aufklärungs- und Informationspflichten der IDD verschärft. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass der Versicherungsmakler auf die Informationen durch den Kunden angewiesen ist, um seine Pflichten erfüllen zu können. Dieser Bereich bedarf mitunter einer Klarstellung, um nicht unter Umständen in eine Haftung für Umstände genommen zu werden, die der Makler gar nicht gekannt hat, aber kennen hätte können.“

Maklervertrag und Vollmacht wiederum wurden voneinander getrennt. „Auch wenn das ABGB den Auftrag und die Vollmacht zum Bevollmächtigungsvertrag vermischt, sollen gewisse Bereiche der Vereinbarung zwischen Versicherungsmakler und Kunde das Innenverhältnis nicht verlassen müssen. Daher war es angebracht, das Außenverhältnis, sprich die Vollmacht, auf die notwendigen Elemente zu reduzieren, was letztlich auch dem Versicherer die Überprüfung der Vollmacht erleichtert. Es ist uns bewusst, dass dies einen gewissen Umstellungsprozess erfordert, jedoch gehen wir davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit bei den Maklern und deren Kunden eingespielt hat“, erklärt Wetzelberger.

„Code of Conduct bietet Versicherungsmaklern Rechtssicherheit“

Der „Code of Conduct“ für Versicherungsmakler bietet die Möglichkeit, so Kerstin Keltner, der nationalen Datenschutzbehörde die Branchenbesonderheiten und Rechtfertigungsgründe der Datenverarbeitung darzustellen und bescheidmäßig „genehmigen“ zu lassen. „Dem Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten war dies ein besonders wichtiges Anliegen, um für den gesamten Berufsstand Rechtssicherheit zu schaffen. Denn selbst wenn man sich nicht dem CoC unterwirft, kann man sich vor der Datenschutzbehörde auf die Bestimmungen des CoC berufen. Der CoC gilt unabhängig von einer Unterwerfung und der damit verbundenen Zertifizierung. Die Zertifizierung bietet lediglich ein 'Mehr' an Rechtssicherheit, weil eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bestimmungen der DSGVO und des CoC erfolgt."

Klaus Koban, Christian Wetzelberger und Kerstin Keltner beim AssCompact Trendtag 2023

Klaus Koban, Christian Wetzelberger und Kerstin Keltner referieren beim AssCompact Trendtag 2023 am 5. Oktober in der Pyramide Wien/Vösendorf zu diesem Thema. Dabei erklären die Experten die Neuerungen zu AGBs, Vollmacht und Maklervertrag und geben Tipps zur praktischen Anwendung. „Der Versicherungsmakler befindet sich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Versicherer. Nach dem Maklergesetz hat er dabei vorrangig die Interessen des Kunden zu wahren. Vor lauter Interessenwahrung darf er aber nicht vergessen, auch seine eigenen Interessen zu schützen, um nicht – zwischen den Stühlen sitzend – letztendlich am Hosenboden zu landen. Mit unseren Mustern wollen wir hier Hilfestellung bieten, wenngleich die Muster nicht für jeden Makler 1:1 passen werden. Einiges an Hintergrundwissen dazu wollen wir in der Veranstaltung vermitteln“, so Christian Wetzberger.

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AssCompact Trendtag 2023: Neues bei AGB, Vollmacht und Maklervertrag

Der AssCompact Trendtag findet am Donnerstag, 05. Oktober im Eventhotel Pyramide Wien/Vösendorf statt. Der Branchenevent steht heuer unter dem Motto „Sicherheit in herausfordernden Zeiten – neue Risken erfordern innovative Konzepte“ und bietet ein ausgeprägtes Vortragsprogramm mit Top-Referenten und jeder Menge IDD-Weiterbildungsstunden.

Melden Sie sich jetzt am besten gleich zum Branchenevent des Jahres an! Die Teilnahme am AssCompact Trendtag ist für VermittlerInnen und Aussteller kostenfrei.

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Foto oben v.l.n.r.: Dr. Klaus Koban (Geschäftsführender Gesellschafter der KOBAN SÜDVERS GROUP GmbH), Mag. Kerstin Keltner (Director Cyber Solutions bei Aon Österreich) und Mag. Christian Wetzelberger (Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler)

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