zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Versicherungsvertragsrecht: Rohrbruch innerhalb des Pufferspeichers

(Bild: © utah51 – stock.adobe.com)

Versicherungsvertragsrecht: Rohrbruch innerhalb des Pufferspeichers

24. Oktober 2023

|

3 Min. Lesezeit

|

Im Blickpunkt

Im Heizraum eines Versicherungsnehmers kam es im Pufferspeicher, einem Behälter zur Aufnahme von Wasser, zu einem Rohrbruch. Das dadurch aus der Rohrleitung austretende Wasser beschädigte den Pufferspeicher, der ausgetauscht werden musste. Die Leistungswasserversicherung des Versicherungsnehmers übernahm dafür jedoch keine Kostendeckung. (7 Ob 184/22t)

Artikel von:

Dr. Roland Weinrauch

Dr. Roland Weinrauch

Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte|https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer besteht ein Leitungswasserversicherungsvertrag. Der Polizze liegen unter anderem die „Allgemeinen Z* Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB 2009)“ sowie die „Besonderen Bedingungen EHLWG009 (BB EHLWG009)“ zugrunde.

Im Heizraum des versicherten Gebäudes ist ein Pufferspeicher installiert. Dabei handelt es sich um einen zylindrischen Behälter mit einem entsprechenden Volumen zur Aufnahme von Wasser. Im Pufferspeicher des Versicherungsnehmers sind zusätzlich Wellrohre für die Wärmeübertragung von Heizkreisen im Haus montiert. Die im Pufferspeicher wendelförmig verlaufende Warmwasserleitung ist ein Teil des Gesamtwarmwasserrohrsystems. Im Puffer wird das Rohr und das darin befindliche Wasser erwärmt und das warme Wasser wiederum über ein Rohrsystem zu den Entnahmestellen geführt.

In gegenständlicher Angelegenheit brach das Warmwasserwellrohr innerhalb des Pufferspeichers. Das dadurch aus der Rohrleitung austretende Wasser beschädigte den Pufferspeicher, sodass dessen Austausch notwendig war.

Wie ist die Rechtslage?

Gemäß Artikel 1 Punkt 1 der AWB 2009 sind Sachschäden versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen austritt (Schadenereignis).

In seiner Entscheidung vom 13.12.2022 (7 Ob 184/22t) führte der Oberste Gerichtshof (OGH) zunächst aus, dass es sich beim vorliegenden Pufferspeicher um eine „angeschlossene Einrichtung“ handle, da dieser Pufferspeicher ein Behältnis sei, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist.

Gemäß Artikel 2 Punkt 4 der AWB 2009 sind jedoch Bruchschäden an angeschlossenen Einrichtungen nicht versichert. Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen wären hingegen nach Artikel 1 Punkt 2.2 der AWB 2009 sehr wohl versichert.

Im vorliegenden Fall kam der OGH zum Ergebnis, dass ein Bruchschaden an einer angeschlossenen Einrichtung und nicht ein Bruchschaden an einer wasserführenden Rohrleitung vorliegt, da die (wasserführende) Rohrleitung innerhalb des Pufferspeichers gebrochen sei und diesen beschädigt habe. Diese Rohrleitung sei jedoch ein Bestandteil der technischen Einheit „Pufferspeicher“ und somit auch Bestandteil einer „angeschlossenen Einrichtung“. Aufgrund des Risikoausschlusses gemäß Artikel 2 Punkt 4 der AWB 2009 bestand daher im vorliegenden Fall kein Versicherungsschutz.

Schlussfolgerungen

Nach Ansicht des OGH, der bei der Auslegung von versicherungsrechtlichen Begriffen das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers zugrunde legt, ist eine angeschlossene Einrichtung jedes Behältnis, das bestimmungsgemäß Wasser durchlässt oder aufnimmt und dauernd durch eine Zuleitung oder durch eine Ableitung oder durch beides mit dem Rohrsystem verbunden ist. Der vorliegende Pufferspeicher ist eine solche angeschlossene Einrichtung.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

FMA-Aufsichtskonferenz: Finanzwirtschaft trotz Rezessionsängsten stabil und krisenfest aufgestellt

FMA-Aufsichtskonferenz: Finanzwirtschaft trotz Rezessionsängsten stabil und krisenfest aufgestellt

24.10.23

|

4 Min.

PwC-Dialog über die drei Szenarien für die neue Arbeitswelt

PwC-Dialog über die drei Szenarien für die neue Arbeitswelt

24.10.23

|

3 Min.

Gesundheit am Arbeitsplatz: Was ist zu tun?

Gesundheit am Arbeitsplatz: Was ist zu tun?

23.10.23

|

3 Min.

Aktuelles Urteil: Versicherer darf bei Mieter des Versicherungsnehmers nicht regressieren

Aktuelles Urteil: Versicherer darf bei Mieter des Versicherungsnehmers nicht regressieren

23.10.23

|

4 Min.

VersicherungsKurier – Trendtag-Aktion verlängert!

VersicherungsKurier – Trendtag-Aktion verlängert!

23.10.23

|

3 Min.

Versicherer darf sich bei Mieter des VN nicht regressieren

Versicherer darf sich bei Mieter des VN nicht regressieren

23.10.23

|

4 Min.

ÖVT: Überfordert ein Verkehrsunfall ein prominentes Leasingunternehmen?

ÖVT: Überfordert ein Verkehrsunfall ein prominentes Leasingunternehmen?

20.10.23

|

3 Min.

Topmanager fordern KI-Einbindung in unternehmerische und politische Entscheidungen

Topmanager fordern KI-Einbindung in unternehmerische und politische Entscheidungen

20.10.23

|

1 Min.

DWS: EZB bleibt länger auf restriktivem Kurs

DWS: EZB bleibt länger auf restriktivem Kurs

20.10.23

|

2 Min.

Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Schadensymposium 2023: Leistungsprüfung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

19.10.23

|

6 Min.

FMA-Inforeihe „Reden wir über Geld“: Wie sich Verbraucher vor „Phishing“ schützen können

FMA-Inforeihe „Reden wir über Geld“: Wie sich Verbraucher vor „Phishing“ schützen können

19.10.23

|

1 Min.

Bank- und Versicherungskundenstudie: Service stagniert – Wenig Interesse für Kunden-Feedback

Bank- und Versicherungskundenstudie: Service stagniert – Wenig Interesse für Kunden-Feedback

19.10.23

|

5 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)