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Probleme beim Wechsel von Versicherungen

Probleme beim Wechsel von Versicherungen

28. August 2019

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Besonders in der Rechtsschutzversicherung kommt es immer wieder zu Problemen und Deckungslücken beim Vertragswechsel. Wo die größten Fallen liegen und was Makler dagegen tun können, erklärt Christian Grünsteidl, ÖVM Landesvorsitzender für OÖ.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 8/28/2019

Von Christian Grünsteidl

Am 23. Juli 2019 hat AssCompact von einem Fall berichtet, der an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler Österreichs herangetragen wurde und dem ein Deckungsproblem im Zusammenhang mit der Zuordnung eines Schadenfalles nach einem Wechsel des Rechtsschutzversicherers zugrunde lag. Es kommt immer wieder vor, dass sich bei einem Schadenfall nach einem Wechsel weder der alte noch der neue Versicherer zuständig fühlt. Eine solche Situation kann nicht nur in der Rechtsschutz-, sondern auch in Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherungen entstehen.

Rechtsschutz besonders problematisch

Die Rechtsschutzversicherung ist besonders problematisch, weil unterschiedlichste Definitionen in den Bedingungen zu Versicherungsfällen, vorvertraglichen Willenserklärungen oder Rechtshandlungen (zum Teil zeitlich eingeschränkt, aber manchmal auch unbefristet) und nicht zuletzt Ausschlüsse im Hinblick auf den zeitlichen Geltungsbereich des Rechtsschutzversicherungsvertrages zu Abgrenzungsproblemen führen.

Im konkreten Fall wurde eine Rechtsschutzversicherung für einen Versicherungsnehmer gewechselt, der zuvor einen Unfall erlitten hatte. Beide Versicherer lehnten eine Leistung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten mit dem Unfallversicherer ab. Der Vorversicherer wegen nachvertraglichen Verstoßes, der neue Versicherer wegen vorvertraglichen Versicherungsfalls. In den Bedingungen des neuen Rechtsschutzversicherers war nämlich für diese Art von Streitigkeiten nicht der Verstoß, sondern das zugrunde liegende Unfallereignis als Versicherungsfall definiert.

Egal, ob man einen Rechtsschutzversicherungsvertrag gezwungenermaßen oder freiwillig vornimmt: Um dabei nicht in die Haftungsfalle zu tappen, ist es notwendig, lückenlosen Versicherungsschutz herzustellen und auch entsprechende Vereinbarungen mit dem neuen Versicherer zu treffen.

Mustertext für Umdeckungsklausel

Aufgrund dieses aktuellen Falles haben wir als ÖVM mit Dr. Hans-Jörg Vogl, Rechtsanwalt in Feldkirch, Kontakt aufgenommen und er hat dankenswerterweise seinen seit jeher auf seiner Website abrufbaren Mustertext für eine Umdeckungsklausel für Rechtsschutzversicherungen überarbeitet und ergänzt, um auch für ähnlich gelagerte Schäden wie diesen Versicherungsschutz zu erlangen. Unter https://vogl.or.at/project/rs-umdeckungsklausel/ steht dieser kostenlos zum Download bereit und sollte bei keinem Wechsel des Rechtsschutzversicherers im Antrag fehlen.

Wenn diese Klausel vom betroffenen Versicherer nicht akzeptiert wird, muss man sich jedenfalls überlegen, eventuell von einem freiwilligen Wechsel des Versicherers Abstand zu nehmen. Ich empfehle auch, die dargestellten Probleme dem Klienten offenzulegen und jedenfalls entsprechend zu protokollieren.

Regelung wünschenswert

Wünschenswert wäre es allerdings, wenn auch in Österreich, wie in neueren deutschen ARB, eine eigene Bestimmung zum Versichererwechsel Eingang finden oder der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung schaffen würde, damit die Marktteilnehmer und die Gerichte nicht weiter mit unnötigen Streitigkeiten in diesem Zusammenhang belastet werden. Man soll ja die Hoffnung bekanntlich nie aufgeben.

Gekürzte Version; der vollständige Artikel erscheint in der AssCompact September-Ausgabe.

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