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OGH aktuell: Die neueste Entscheidungen

OGH aktuell: Die neueste Entscheidungen

07. November 2023

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Handbremse nicht aktiviert und kein Gang eingelegt

Insgesamt ist das Verhalten des VN bei den festgestellten örtlichen Gegebenheiten (auf den ersten vier Metern nach der Begrenzung durch eine Steinmauer 1 % Steigung - innerhalb der nächsten vier Meter bis zu 30 % Steigung) nicht mehr als nur leicht fahrlässig einzustufen. Das Ziehen der Handbremse und/oder Einlegen eines Gangs beim Abstellen des Fahrzeugs auf einem Parkplatz mit Gefälle ist auch bei Vorliegen eines „Hill-Holdsystems“ eine einfache und naheliegende Maßnahme, um das Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern, weshalb der Sorgfaltsverstoß dem VN auch subjektiv schwer vorwerfbar ist. Durch das Abrollen des Fahrzeugs aufgrund der unterbliebenen Absicherung des VN und den Aufprall an der Gartenhütte verwirklichte sich auch genau jene Gefahr, der das Schutzgesetz des § 23 Abs 5 StVO entgegenwirken will.

versdb 2023, 64
KFZ Kasko
7Ob127/23m

Rohrbruch / Dichtungsschaden

Ein Rohr ist eine dem Wasserdurchfluss dienende Ummantelung, die eine bestimmte Festigkeit aufweisen muss und geschlossen ist. Dass es sich bei einem Rohr um ein geschlossenes System handelt, wird auch ein durchschnittlicher VN so verstehen. Eine – etwa zur Hälfte offene – Halbschale ist daher kein Rohr. Auch die Verbindung mit dem Rohrsystem führt nicht dazu, dass die Steinzeug-Halbschale – mag sie auch ein funktionaler Teil der Hausentwässerungsleitung sein – dadurch zu einem Rohr wird. Ausdrücklich in den Deckungsumfang eingeschlossen wird aber im letzten Unterpunkt des Art 3.3. ZGEP die Behebung von Dichtungsschäden an Zu- und Ableitungsrohren. Die Schadhaftigkeit des der Abdichtung dienenden Silikons an dem gegenständlichen Rohr ist ein solcher Dichtungsschaden, weshalb die dafür erforderlichen Behebungskosten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

versdb 2023, 63
Leitungswasser
7Ob95/23f

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