Wie wir alle wissen, sind Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit eines versicherten Unternehmens in der Betriebsunterbrechungsversicherung im Rahmen der Haftungssumme mitversichert. Das sind z. B. Kosten für Auslagerung von Teilen einer Produktion, Zukauf von Halb- und Fertigprodukten, erhöhte Transportkosten oder vorübergehende Anmietung von Gebäuden.
Artikel von:
Ing. Alexander Punzl
Präsident Österreichischer Versicherungsmaklerring (ÖVM)
Der zu Schaden gekommene Betrieb kann sich oft gar keinen Betriebsstillstand bzw. Nichtlieferung seiner Produkte leisten. Die Konkurrenz wird es sich nicht nehmen lassen, die Lücke am Markt rasch wieder zu schließen und für sich zu nutzen.
Darum wird er versuchen, unter Mehr- oder Zusatzkosten seinen Lieferverpflichtungen nachzukommen. Jetzt denken wir, alles in Ordnung, solche Mehr- und Zusatzkosten sind ja im Rahmen der Haftungssumme ohnehin mitversichert.
Das stimmt natürlich, aber dabei denken wir zumeist immer nur an einen Teilschaden. Was wenn der Betrieb völlig abbrennt?
Unvorhergesehene Kosten bei Ersatzlieferungen
Ich habe gerade einen großen Feuerschaden zu bearbeiten, bei dem genau das passiert ist. Durch ein menschliches Fehlverhalten, wie so oft, ist es zu einem Brand gekommen, der die gesamte Betriebsstätte vernichtet hat. Dieser Standort ist Teil eines multinationalen Konzernes in Europa, in welchem auch an den anderen Standorten dieselben Produkte erzeugt werden wie im zerstörten.
Jetzt werden Sie sagen „Perfekt, dann beliefern eben die anderen Konzernbetriebe die Kunden des ausgefallenen Betriebes!“. Das ist zwar theoretisch und praktisch machbar, aber kostenmäßig ein großes Problem! Denn einerseits sind die Gestehungskosten in den Ländern, die die Ersatzlieferungen tätigen, höher als die Verkaufspreise, die der betroffene Betrieb bei seinen Kunden erzielen kann.
Verborgene Kosten und fiskalische Hürden
Andererseits ist es den substituierenden Unternehmen aufgrund fiskalrechtlicher Vorgaben unmöglich, ihre Produkte dem ausgefallenen Konzernbetrieb unter den tatsächlichen Produktionskosten und/oder ohne einen gewissen Gewinnaufschlag zu verkaufen, ohne eine zusätzliche Steuerlast für sich selbst auszulösen. Abgesehen davon sind die Geschäftsführer der hilfestellenden Betriebe nicht interessiert, ihren eigenen Geschäftserfolg dadurch zu schmälern.
Zudem fallen natürlich weit höhere Transportkosten an, die die Ersatzlieferungen noch weiter verteuern.
Alles in allem, die Entscheidung des Kunden, trotz des Brandes lieferfähig zu bleiben, ist mit erheblichen Mehr- und Zusatzkosten verbunden, die im Rahmen einer simplen Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung nicht gedeckt gewesen wären.
Versicherungsschutz für unvorhergesehene Kosten
Zu guter Letzt noch ein unverbindlicher Textvorschlag für die Mitversicherung von zusätzlichen Mehr- und Zusatzkosten:
Im Rahmen der hierzu vereinbarten VS auf 1. Risiko leistet der Versicherer Entschädigung für Mehr- und Zusatzkosten, die als Folge einer versicherten Gefahr in einem versicherten Betrieb entstehen. Mehr- und Zusatzkosten sind jene Kosten die sich aus der Differenz zwischen den Kosten des normalen Betriebsablaufes und den nach einem Sachschaden tatsächlich entstehenden Kosten ergeben. Die versicherten Mehr- und Zusatzkosten sind begrenzt auf diejenigen Kosten, die in notwendiger und vernünftiger Weise von der Versicherungsnehmerin aufgewendet werden müssen, um während der Haftungszeit eine Unterbrechung des Betriebes bzw. eine Beeinträchtigung des Betriebsergebnisses zu verhindern oder zu mindern.
Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Juni-Ausgabe!
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