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Neuer Rechtsschutz-Rahmenvertrag für Immobilienmakler

Neuer Rechtsschutz-Rahmenvertrag für Immobilienmakler

28. März 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die GROSS Versicherungsmakler GmbH, selbstständiger Kooperationspartner der g&o Gruppe, hat gemeinsam mit dem Fachverband der Immobilientreuhänder der WKO einen Rechtsschutzrahmenvertrag für Immobilienmakler ausgearbeitet.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 3/28/2018

Die Verträge mit den Rechtsschutzversicherern ARAG und D.A.S. seien so konzipiert worden, dass sie für den Großteil der Immobilienmakler anwendbar sind. Neben einer kostengünstigen Variante für Kleinunternehmer gibt es verschiedene Varianten von Streitwertgrenzen für den „Allgemeinen-Vertrags-Rechtsschutz“, worunter auch die Honorarforderungen fallen. Als Streitwertgrenzen für eigene und fremde Leistungen können gewählt werden: 10.000 Euro, 25.000 Euro, 35.000 Euro oder 50.000 Euro.

Leistung bei zu geringem Streitwert

Sollte die gewählte Streitwertsumme einmal nicht ausreichen, wird für einen Fall alle zwei bzw. drei Jahre trotzdem Versicherungsschutz gewährt, der den in der Polizze vereinbarten Streitwert um bis zu 100% überschreiten kann. Zudem gibt der Versicherer einen Kündigungsverzicht im Schadensfall ab. Der inkludierte Inkasso-Rechtsschutz übernimmt die Eintreibung unbezahlter Honorare und belastet dabei nicht die Schadenquote.

Auch Privat-Rechtsschutz inkludiert

Im Privatbereich besteht Versicherungsschutz für den Immobilienmakler und seine im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Die Deckung umfasst alle gängigen Risiken wie etwa Schadenersatz-, Straf-, Beratungs- und Vertragsrechtsschutz. Gegen einen Zuschlag sind im Kfz-Rechtsschutz mehrere Kraftfahrzeuge abdeckbar.

Bei einer eventuell bestehenden Vorversicherung entfallen beim Wechsel zu den neuen Produkten die Wartefristen.

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