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IDD: Wer gegen Weiterbildungspflicht verstößt, riskiert Gewerbeberechtigung

IDD: Wer gegen Weiterbildungspflicht verstößt, riskiert Gewerbeberechtigung

08. September 2017

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Die in der IDD vorgesehene Weiterbildungspflicht haben Betroffene in Eigenverantwortung zu erfüllen. Warum es ratsam ist, die Regelung nicht als „lästige Pflicht“ abzutun, erklärt Dr. Helmut Tenschert, Versicherungsmakler, Vortragender und freier Berater.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/8/2017

Die mit Februar 2018 in Kraft tretende nationale IDD-Regelung schreibt den Vertreibern von Versicherungen eine verpflichtende Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Jahr vor. Das betrifft Versicherungsgesellschaften, deren Angestellte mit Vertriebsaufgaben oder freie Versicherungsvermittler - jedenfalls alle Mitarbeiter, die direkt am Vertrieb beteiligt oder für den Vertrieb verantwortlich sind. „Die Art der verkauften Produkte, die Kategorien der Vertreiber, die Aufgaben, die sie wahrnehmen, sowie die Tätigkeiten im Rahmen des Unternehmens, sollen entsprechende Berücksichtigung finden“, so Tenschert.

„Pflicht liegt bei jedem einzelnen selbst“

Demnächst sollte der Rohentwurf für das Gesetz vorliegen, so Tenschert. Er sieht vor, dass Betroffene der Verpflichtung in eigener Verantwortung nachkommen, die Dokumentationen der besuchten Veranstaltungen sammeln und fünf Jahre lang für eine allfällige Einsichtnahme durch die Gewerbebehörde aufbewahren. Schon ein einziger Verstoß gegen die Verpflichtung kann gravierende Konsequenzen haben: „Auch bei nur einmaliger Verletzung der Verpflichtungsbestimmung ist der Entzug der Gewerbeberechtigung möglich.“ Es gebe also „definitiv“ keinen Weg, um sich an der verpflichtenden Weiterbildung „vorbeizuschwindeln“. Wichtig dabei ist die Eigenverantwortung: „Keine gesonderten Aufforderungen, Ermahnungen oder ähnliches, die Erfüllung der Pflicht liegt bei jedem einzelnen selbst.“

„Nicht als lästige Pflicht ansehen“

Welche Veranstaltungen für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung als geeignet erachtet werden, werde von den Fachorganisationen bestimmt und vom Bundesministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung bestätigt. Tenschert appelliert an betroffene Kollegen, „die neuen und sehr ernst zu nehmenden Regelungen zur Weiterbildung nicht als lästige Pflicht anzusehen, sondern als eine für die Zukunft zweifelsfrei wesentliche und notwendige Maßnahme zur Weiterqualifizierung zu begrüßen“. Denn für praxisorientierte Weiterbildung gebe es „ohnehin keine Alternative“. In jedem Fall wäre es „wünschenswert, wenn sich ein größerer Teil der Kollegenschaft als bisher daran beteiligen wird“.

Den gesamten Artikel von Dr. Helmut Tenschert lesen Sie in der AssCompact September-Ausgabe.

Über die Umsetzung der IDD diskutieren die drei Fachverbandsbundesobmänner Christoph Berghammer, Horst Grandits und Hannes Dolzer, mit Allianz-Vorstand Werner Müller und Maklerkonsumentensprecher Rudolf Mittendorfer unter Diskussionsleitung von Klaus Koban beim AssCompact Trendtag am 19. Oktober in der Pyramide in Wien/Vösendorf.

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