zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Fälligkeit der Versicherungsleistung und Zinsanspruch des Versicherungsnehmers

Fälligkeit der Versicherungsleistung und Zinsanspruch des Versicherungsnehmers

27. April 2022

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Wann der Versicherer eine Geldleistung zu erbringen hat ist im § 11 VersVG unmissverständlich festgelegt. Die Fälligkeit entsteht demnach (unmittelbar!) mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers (VR) nötigen Erhebungen. Verzögerungen in der Schadenabwicklung, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers (VN) entstehen, können selbstverständlich nicht dem VR angelastet werden.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 4/27/2022

Von Gerhard Veits, ÖVM Vorstand (Foto)

In der Praxis kommt es aber häufig zu Verzögerungen bei der Versicherungsleistung an den VN, die der Sphäre des VR zuzurechnen sind. Hier geht es um jene Fälle, in denen der VR etwa wegen Personalmangel oder Überlastung der Sachverständigen keine umgehende Schadenerledigung gewährleisten kann.

Fälligstellung einer Abschlagszahlung

Auch wenn sich Verzögerungen manchmal nicht vermeiden lassen, so dürfen diese trotzdem nicht zum Nachteil des VN werden. Daher ist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 11 (2) VersVG hinzuweisen, der den VR verpflichtet, eine Abschlagszahlung (die nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist) zu leisten. Eine solche Abschlagszahlung muss aber vom VN angefordert werden! Der Anspruch des VN auf die Abschlagszahlung wird mit dem Zugang seines Verlangens beim VR fällig. Dem VR ist ab Erhalt dieser Forderung nur noch eine kurze Bearbeitungsdauer für die Auszahlung an den VN zuzugestehen. Danach wäre der VR mit der Abschlagszahlung in Verzug. Nachdem aber der VN diese Bestimmung in den meisten Fällen nicht kennt, ist es Aufgabe des Versicherungsmaklers, das Recht des VN anzusprechen und die Abschlagszahlung fällig zu stellen. Der VR kann die Abschlagszahlung nur verweigern, wenn und solange die Beendigung der Erhebungen infolge eines Verschuldens des VN gehindert ist (§ 11 (3) VersVG. Stellt sich heraus, dass die vom VR geleistete Abschlagszahlung irrtümlich erfolgte, grundsätzlich ungerechtfertigt oder höher als der tatsächliche Schaden war, kann der VR die erbrachte Leistung zurückfordern. Für diese Umstände ist der VR beweispflichtig.

Verzug des VR und Zinsanspruch des VN

Erbringt der VR die Geldleistung bzw. die angeforderte Abschlagszahlung nach Eintritt der Fälligkeit nicht, so gerät er in Verzug. Nachdem das VersVG zum Verzugszins keine weiteren Regelungen vorsieht, sind die Bestimmungen der §§ 918 ff ABGB anzuwenden. Die Höhe des Verzugszinses ist abhängig von der Eigenschaft des VN im Verhältnis zum betroffenen Versicherungsvertrag. Handelt es sich beim VN um einen Verbraucher i.S. des KSchG beträgt der gesetzliche Verzugszins 4% (§ 1000 (1) ABGB). Steht der Verzugszins jedoch einem Unternehmer zu, so beträgt der gesetzliche Verzugszins 9,2% über dem Basiszins (§ 456 UGB).

Unbegründete Ablehnung des VR und Zinsanspruch

Wenn der VR eine Leistungspflicht ablehnt, so bedeutet dies ebenfalls, dass der VR seine Erhebungen abgeschlossen hat. Sollte sich herausstellen, dass diese Ablehnung unbegründet war, so ist die Fälligkeit der Versicherungsleistung bereits mit dieser Ablehnung eingetreten. Dem VN steht in diesem Fall der bereits beschriebene Zinsanspruch ab dem Datum der unbegründeten Ablehnung des VR zu.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Mai-Ausgabe!

Titelbild: © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Continentale: Rendite-Plus-Option mit interaktiver Grafik erweitert

Continentale: Rendite-Plus-Option mit interaktiver Grafik erweitert

27.04.22

|

1 Min.

Bain-Analyse: Versicherer müssen um ihre Marktstellung kämpfen

Bain-Analyse: Versicherer müssen um ihre Marktstellung kämpfen

27.04.22

|

6 Min.

AUVA & KFV Roadshow in Linz: Weniger Unfälle durch Fahrerassistenzsysteme

AUVA & KFV Roadshow in Linz: Weniger Unfälle durch Fahrerassistenzsysteme

27.04.22

|

5 Min.

Oberösterreichische: „Die Cyber-Polizze wird die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts“

Oberösterreichische: „Die Cyber-Polizze wird die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts“

26.04.22

|

6 Min.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Bezugsberechtigte im Ablebensfall?

Berufsunfähigkeitsversicherung: Bezugsberechtigte im Ablebensfall?

26.04.22

|

3 Min.

AssCompact Beratertage 2022 starten am Donnerstag: Jetzt noch rasch IDD-Zeit sichern!

AssCompact Beratertage 2022 starten am Donnerstag: Jetzt noch rasch IDD-Zeit sichern!

26.04.22

|

4 Min.

Neu. Verbessert. Elektrisierend: MobilER GO! / Partnernews

Neu. Verbessert. Elektrisierend: MobilER GO! / Partnernews

26.04.22

|

4 Min.

FERI: Globales Stagflationsszenario rückt bedrohlich näher

FERI: Globales Stagflationsszenario rückt bedrohlich näher

25.04.22

|

3 Min.

Mit Ausdauer lässt sich die digitale Transformation meistern

Mit Ausdauer lässt sich die digitale Transformation meistern

25.04.22

|

7 Min.

HDI: Neuer Kfz-Tarif setzt Fokus auf Nachhaltigkeit

HDI: Neuer Kfz-Tarif setzt Fokus auf Nachhaltigkeit

22.04.22

|

3 Min.

Betriebsgründung: Optimal steuern – der Geschäftsführer

Betriebsgründung: Optimal steuern – der Geschäftsführer

22.04.22

|

7 Min.

Drei Tarife, viele Extras, top kalkuliert / Advertorial

Drei Tarife, viele Extras, top kalkuliert / Advertorial

22.04.22

|

2 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)