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DONAU: Vorsicht bei Schneeräumen von Dach

DONAU: Vorsicht bei Schneeräumen von Dach

07. Januar 2019

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

 Das Dach vom Schnee zu befreien gehört grundsätzlich zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Angesichts der aktuellen – teilweise sehr gefährlichen – Lage leistet die DONAU in Einzelfällen jedoch auch, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wurde.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/7/2019

Das neue Jahr hat in weiten Teilen Österreichs mit starkem Schneefall begonnen. In Verbindung mit dem kommenden Tauwetter erwartet die DONAU Versicherung „intensive Schäden“. Die Lawinengefahr ist in einigen Regionen sehr hoch, die Schneehöhe erreicht in Teilen Tirols und Salzburgs bis zu drei Meter. In den nächsten Tagen ist mit weiterem Schneefall zu rechnen. Schneeverwehungen durch stürmischen Wind verschärfen die Situation zusätzlich.

Bei zu hoher Gefahr Schneeräumen keine Obliegenheit

Die Vorbeugung und Verhinderung von Schäden zählt zu den Obliegenheiten der Versicherungsnehmer. Bei hohen Schneelagen können Dächer – insbesondere Flachdächer – durch das Räumen des Schnees vor gravierenden Schäden geschützt werden. Milde Temperaturen und damit Tauwetter erhöhen Gewicht und Dichte des Schnees. Allerdings ist die Schneeräumung für Hausbesitzer oft sehr gefährlich und kann leicht zu Stürzen führen. Sollte die Gefahr zu hoch sein, verzichtet die DONAU in den betroffenen Gebieten bei Privatkunden auf die Obliegenheit, das Dach selbst zu räumen. Im Einzelfall werde man nach Prüfung die Leistung erbringen.

„Angesichts der enormen Schneemengen wollen wir nicht, dass sich unsere Kunden in Gefahr bringen. Schnee auf exponierten Dächern zu räumen ist oft viel gefährlicher als die möglichen Schäden am Gebäude“, sagt DONAU-Generaldirektor Ralph Müller.

DONAU-Kunden die österreichweite telefonische Serviceline 050 330 330 sowie die Schadenmeldung über die Website der DONAU zur Verfügung.

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